Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/128: Revisioni nel settore del tabacco e degli oggetti d'uso · 87 pagine

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4.2 Révision partielle de l’ordonnance sur le tabac (RS 817.06)

4.2.1 Remarques générales

Organisation Inhalt

Amt für Verbraucherschutz Bei einer Vernehmlassung sollten sämtliche Unterlagen, auch diejenigen auf welche referen-(AVS) ZG ziert wird, kostenlos zugänglich sein. Dies ist bei der vorliegenden Revision nicht der Fall. Der

Erwerb sämtlicher im Vernehmlassungstext referenzierten technischen Normen würde über CHF 1'000.00 (VSS und TabV) betragen.

Amt für Verbraucherschutz Die Revision in der vorgesehenen Form begrüssen wir. Insbesondere die Anpassung an das (AVS) ZG europäische Recht. Mit der Aufnahme von Brandsicherheitsvorschriften wird damit auch der in

der Produktesicherheitsgesetzgebung festgelegte Standard erfüllt, der ein Sicherheitsniveau vorschreibt das dem Stand des Wissens und der Technik entspricht.

Associazione Consumatrici Wir begrüssen die Aufnahme der neuen Brandsicherheitsanforderungen für Tabakwaren in der della Svizzera Italiana Tabakverordnung. Wir vermissen in den Ausführungen jedoch eine Erläuterung, wie verhindert

werden soll, dass nicht mehr als 25 % einer bestimmten Anzahl Zigaretten vollständig und von alleine abbrennen. Ist das Verfahren den Zigarettenherstellern bekannt? Kann dies durch die Dichte der Füllung hergeleitet werden oder müssen dem Tabak entsprechende weitere Inhaltsstoffe beigefügt werden? Ein Zusatz von weiteren chemischen Hilfsstoffen zum Tabak ist aus unserer Sicht zu vermeiden, da in Zigaretten bereits zwischen 3000 und 4000 chemische Verbindungen enthalten sind.

Neben diesem Vorbehalt haben wir zu den einzelnen Artikeln keine weiteren Bemerkungen, bzw. sind mit den Änderungen einverstanden.

British American Tobacco British American Tobacco Switzerland SA (BAT) hat mit Interesse zur Kenntnis genommen,

Switzerland SA dass die Bundesbehörden den durch das Europäische Normungsinstitut CEN entwickelten LIP-

Standard auf dem Territorium der Schweiz anwenden wollen. Unser Unternehmen widersetzt sich der Einführung dieses Standards in unserem Land nicht.

LIP-Zigaretten sind Zigaretten mit vermindertem Zündpotential ("Lower Ignition Propensity",

nachstehend "LIP"). Ziel ihrer Einführung ist es, Brände zu verhindern bzw. die Zahl der Brände zu verringern.

LIP-Zigaretten haben ein anderes Papier als herkömmliche Zigaretten. Das Papier der LIP-Zigaretten ist an zwei bis drei Stellen durch ringförmige Schwellen verstärkt, an denen das Papier weniger mikroperforiert ist.

An diesen ringförmigen Schwellen ist die Luftzufuhr in die Zigarette verringert und die Zigarette verlischt von selbst, wenn nicht innerhalb von etwa dreissig Sekunden an ihr gezogen wird. Die Behörden gehen davon aus, dass die Umsetzung dieser Norm die Brandgefahr verringern wird. Es muss jedoch betont werden, dass die LIP-Zigaretten nicht feuersicher sind und den

Verbraucher nicht von seiner Verantwortung entbinden, seine Zigarette Ordnungsgemäss zu entsorgen.

Ab der Veröffentlichung der oben genannten Verordnung und damit der LIP-Standards müssen die schweizerischen Zigarettenhersteller vor allem Folgendes unternehmen:

1) Produktmischungen

2) Herstellungsbetrieb anpassen

3) Labor aufbauen

4) Handel informieren

5) Konsumenten vorbereiten

Darüber hinaus werden die Zigarettenhersteller in der Schweiz ein umfangreiches Kommunikationssystem entwickeln müssen, um die Einzel- und die Grosshändler über die Veränderungen am Produkt zu informieren.

Für dieses Umstellungsprozess hat die EU Kommission die EU Länder 12 Monate gegeben.

Die Entwicklung der LIP-Zigaretten erfordert daher entsprechende Fristen für die Akteure der Zigarettenindustrie. Des Weiteren möchten wir die Bundesbehörden darauf aufmerksam machen, dass die in Artikel 21a des Entwurfs der Verordnung angegebene, gewährte Frist für die Umsetzung zu kurz ist. Auf der Basis technischer Beurteilungen schätzen wir für unseren Teil, dass für die Umsetzung dieses neuen Verfahrens mindestens 12 Monate erforderlich sind.

Die BAT Produkte untercheiden sich auch von den Konkurrenzprodukten nicht nur nach den Marken, sondern auch und vor allem durch die Tabakmischungen. Aus diesen Grunf und aus Zeitmangel um neue Produkte zu entwickeln, gleiche wie bereits aud dem Markt zu finden sind, jedoch den neuene LIP Normen entsprechend, würden sich die BAT Produkte nicht mehr von den Produkten unserer Konkurrenz unterscheiden. Die freie Wahl und die Marktdynamik die heute bestehen würden nicht mehr existieren. Dieser Konkurrenzverlust ist für den Schweizer Konsumenten nicht wünschbar. Der Kunde würde vor einem einzigen (homogenen) Produkt stehen, welches sich nur durch einen tieferen Preis differenzieren würde. Das weitern würde dies nicht dem schweizerischen Konkurrenzrecht entsprechend und würde dazu führen, dass Billigmarken dominieren.