Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/128: Revisioni nel settore del tabacco e degli oggetti d'uso · 87 pagine
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Organisation Inhalt
Zu den einzelnen Artikeln haben wir keine Bemerkungen.
Swiss Dental Hygienists Im Sinne des erweiterten Konsumentenschutzes begrüsst Swiss Dental Hygienists sehr, dass
die Inhaltstoffe klar definiert werden und diese auch detailliert aufgeführt werden müssen.
Zudem sind wir auch sehr damit einverstanden, dass gewisse Produkte mit klaren Warnhinweisen auf der Verpackungsbeilage versehen werden.
Verband der Kantonschemiker Die Änderungen beziehen sich auf eine Anpassung an EU Recht. Leider sind nicht alle Aendeder Schweiz rungen nachvollziehbar und es wurde die Chance verpasst, gewisse Unzulänglichkeiten der als
Vorlage dienenden EU Regulierung zu korrigieren. Weiterhin wäre es sinnvoll gewesen, die Anhänge nach Vorbild der EU-Regulierung zu gestalten. Es gibt/gab grafisch einige Sachen, die nicht konsistent respektive nicht ganz klar sind. Ebenfalls hat die EU-Regulierung konsequent zusätzlich zu den chemischen Namen noch zusätzlich den für Kosmetika üblichen Namen (INCI rsp. CosIng) sowie konsequent die CAS-Nr. Beides hilft eine Vereinfachung der Suche.
4.3.2 Commentaire par article
Artikel Vorschlag Organisation Stellungnahme
02.02 Kosmetische Mittel dürfen nur die in An- Amt für Verbraucherschutz Wieso erfolgt nur eine teilweise
hang 3 aufgeführten antimikrobiell wirk- (AVS) ZG Anpassung an das EU-Recht? Was samen Stoffe und UV-Filtersubstanzen sind die Vorteile? Wieso sind nur gemäss den dort festgelegten Vorausset- Art. 2 Abs. 2 getrennt und nicht zun-gen enthalten. auch der Anhang 3?
Wieso wurde keine vollständige Umstellung auf eine getrennte Regulierung für Kanservierungsmittel und UV-Filter sowie eine Trennung des Anhangs 3 nach dem Vorbild der EU-Regulierung gemacht?
02.02 Kosmetische Mittel dürfen nur die in An- Kantonale Lebensmittelkontrolle Wieso nur eine teilweise Anpas-
hang 3 aufgeführten antimikrobiell wirk- SO sung an die EU Regulierung? Was samen Stoffe und UV-Filtersubstanzen bringt das für Vorteile? Wieso wird gemäss den dort festgelegten Vorausset- nur Art. 2, Abs. 2 getrennt und nicht zun-gen enthalten. auch der Anhang 3?
Wieso keine vollkommene Umstellung auf getrennte Regulierungen für Konservierungsmittel und UV-Filter sowie eine Trennung des Anhangs 3 nach Vorbild der EU-Regulierung?
02.02 Kosmetische Mittel dürfen nur die in An- Verband der Kantonschemiker Wieso nur eine teilweise Anpas-
hang 3 aufgeführten antimikrobiell wirk- der Schweiz sung an die EU Regulierung? Was samen Stoffe und UV-Filtersubstanzen bringt das für Vorteile? Wieso wird gemäss den dort festgelegten Vorausset- nur Art. 2, Abs. 2 getrennt und nicht zun-gen enthalten. auch der Anhang 3?
Wieso keine vollkommene Umstellung auf getrennte Regulierungen für Konservierungsmittel und UV-Filter sowie eine Trennung des Anhangs 3 nach Vorbild der EU-Regulierung?
02.03 Die weiteren in Anhang 3 aufgeführten Amt für Verbraucherschutz Wieso erfolgt nur eine teilweise
Stoffe dürfen in kosmetischen Mitteln ge- (AVS) ZG Anpassung an das EU-Recht? Was mäss den dort festgelegten Voraussetzun- sind die Vorteile? Wieso sind nur gen enthalten sein. Art. 2 Abs. 2 getrennt und nicht auch der Anhang 3?
Wieso wurde keine vollständige Umstellung auf eine getrennte Regulierung für Konservierungsmittel und UV-Filter sowie eine Trennung des Anhangs 3 nach dem Vorbild der EU-Regulierung gemacht?
02.03 Die weiteren in Anhang 3 aufgeführten Kantonale Lebensmittelkontrolle Wieso nur eine teilweise Anpas-
Stoffe dürfen in kosmetischen Mitteln ge- SO sung an die EU Regulierung? Was mäss den dort festgelegten Voraussetzun- bringt das für Vorteile? Wieso wird gen enthalten sein. nur Art. 2, Abs. 2 getrennt und nicht auch der Anhang 3?