Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/128: Revisioni nel settore del tabacco e degli oggetti d'uso · 87 pagine

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Organisation Inhalt

Import aus dem EU-Raum nicht die Pflichten von Importeuren (aus Drittländern) zu erfüllen sind, sondern jene von H3ndlern. Dies würde der gleichen Begriffsbestimmung wie in der EU-Richtlinie entsprechen.

Zu Antrag 2

Der Offenverkauf von Spielzeug hat einen kleinen Marktanteil in der Schweiz. Trotzdem werden im Detailhandel oder von Marktfahrern diverse Spielzeuge nach wie vor bevorzugt offen verkauft, wie Holzspielzeug, Würfel, Murmeln. Im Offenverkauf werden üblicherweise kleine Produkte verkauft, auf welchen es nicht möglich ist den Warnhinweis auf dem Produkt anzubringen (Art. 4 Abs. 5 VSS), das Gleiche gilt für die Angabe von Name und Adresse (Art. 7). Durch die Revision des Spielzeugrechts sollte der Offenverkauf weiterhin möglich sein und daher bedarf es entsprechende Anpassungen.

Zu Antrag 3

Im Vernehmlassungstext sind acht technische Normen und zus3tzlich deren Änderungen oder Berichtigungen aufgeführt. Diese Normen stehen nicht zur Verfügung und müssen für eine vollst3ndige Überprüfung des Vernehmlassungstextes beim SNV (Schweizerische NormenVereinigung in Winterthur) zu einem Betrag von ca. CHF 900.00 erworben werden. Für eine Vernehmlassung sollten s3mtliche im Vernehmlassungstext referenzierten Unterlagen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Diesbezüglich ist mit der privatrechtlichen Organisation des SNV eine geeignete Vereinbarung zu treffen.

Amt für Verbraucherschutz Bei einer Vernehmlassung sollten sämtliche Unterlagen, auch diejenigen auf welche referen-(AVS) ZG ziert wird, kostenlos zugänglich sein. Dies ist bei der vorliegenden Revision nicht der Fall. Der

Erwerb sämtlicher im Vernehmlassungstext referenzierten technischen Normen würde über CHF 1'000.00 (VSS und TabV) betragen.

Associazione Consumatrici Wir begrüssen die Massnahmen, welche im neuen Spielzeugrecht vorgesehen sind. Höhere della Svizzera Italiana Sicherheitsanforderungen, genauer definierte Verpflichtungen entlang der Handelskette, die

Regelungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit und die höheren Anforderungen bezüglich der Inhaltsstoffe sind wichtige Verbesserungen. In den letzten fünf Jahren hat sich deutlich gezeigt, dass Anforderungen an Spielzeug zu wenig hoch und die Umsetzung dieser Vorgaben sehr mangelhaft war. Gerade bei Produkten, welche von Kindern, der sensibelsten und schützenswertesten Konsumentengruppe genutzt werden, müssen die Anforderungen sicher sein. Es ist für uns deshalb nicht verständlich, dass die Anforderungen bezüglich der chemischen Inhaltsstoffe nicht höher angesetzt wurden: Bei den sogenannten CMR-Stoffen, welche im Verdacht stehen, krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend zu sein, müssen höhere Grenzwerte vorgesehen werden.

Wir vermissen in der vorliegenden Verordnung zudem Präzisierungen über die Haftung und die Massnahmen, welche ein Nicht-Einhalten der Gesetzgebung zu Folge hat. Da es sich bei den Spielzeugen um besondere Produkte handelt, welche von einer sensiblen Zielgruppe verwendet werden und die Produktion in der Regel in China stattfindet, scheint uns hier eine Präzisierung angebracht.

In einem internationalen Markt und den globalen Verflechtungen ist die Bedeutung eines Schnellwarnssystems wie RAPEX enorm gross. Da die Schweiz ihre Lebensmittel- und

Gebrauchsgegenstände-Gesetzgebung laufend derjenigen der EU anpasst, ist ein Anschluss an das RAPEX-System unverzüglich anzustreben. Der Anteil an Spielzeugen, welche zurückgerufen werden und auf RAPEX erscheinen, ist auffallend hoch.

Centre Patronal Si les objectifs de sécurité des jouets ne sont pas à négliger, nous considérons que les

contraintes administratives - typiques de la réglementation européenne - sont d'une complexité rare. Nous relevons notamment que certains types de jouets, notamment les jouets artisanaux, produits en petite quantité et pour un marché domestique essentiellement (on peut penser à des jouets en bois) risquent fort de ne pouvoir continuer à être produits, vu les contraintes coûteuses qui leur seront imposées. Il y a lieu de prévoir les exceptions nécessaires à ce que de telles productions puissent continuer à être mises sur le marché.

Chambre Vaudoise des Arts et Si les objectifs de sécurité des jouets ne sont pas à négliger, nous considérons que les

Métiers contraintes administratives - typiques de la réglementation européenne - sont d'une complexité

rare. Nous relevons notamment que certains types de jouets, notamment les jouets artisanaux, produits en petite quantité et pour un marché domestique essentiellement (on peut penser à des jouets en bois) risquent fort de ne pouvoir continuer à être produits, vu les contraintes coûteuses qui leur seront imposées. Il y a lieu de prévoir les exceptions nécessaires à ce que de telles productions puissent continuer à être mises sur le marché.

Coop Wir begrüssen grundsätzlich die Anpassung der Schweizerischen Gesetzgebung an die Be-

stimmungen der EU. Wie in den Erläuterungen erwähnt, sind die Anpassungen wichtig für die Aufrechterhaltung des Bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anderkennung von Konformitätsvewertungen (MRS). Beide Vertragsparteien müssen materiell gleichwertige Bestimmungen vorweisen können.

economiesuisse Totalrevision des schweizerischen Spielzeugrechts

Die Aufrechterhaltung des Bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die gegen-seitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) setzt voraus, dass beide Vertragsparteien materiell gleichwertige Bestimmungen haben. Dass die Schweiz deshalb das Spielzeugrecht revidiert und auch verschiedene Verordnungen anpasst, ist sachgerecht (Spielzeugverordnung, Totalrevision; Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, LGV, die Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung). Da wir in der internen Konsulta-