Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/128: Revisioni nel settore del tabacco e degli oggetti d'uso · 87 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 56Fedlex · Rapporto sui risultati
Organisation Inhalt
Krebsliga Schweiz Die Anpassung der Regelungen an die EU-Gesetzgebung erachten wir weitestgehend als
sinnvoll. Sie stellt insgesamt eine Verbesserung für den Gesundheitsschutz der Konsumenten und Konsumentinnen dar.
Vorbehalte bestehen unseres Erachtens betreffend die Bestimmungen zu Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen (Anhang 2). Die Grenzwerte der kanzerogenen Stoffe sind aus unserer Sicht ungenügend untersucht, was eine Festlegung erschwert.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Deutschland in diesem Zusammenhang am 20. Januar 2011 die Beibehaltung der strengeren deutschen Rechtsvorschriften im Rahmen einer einzelstaatlichen Bestimmung bei der EU-Kommisssion beantragte. Die Kommission verlängerte mit Entscheid vom 4. August 2011 die Frist für ihre abschliessende Stellungnahme und hiess solange die Beibehaltung der bisherigen strengeren Grenzwerte in Deutschland gut
(2011/510/EU).
Begründet wird die Fristverlängerung mit möglichen Erkenntnissen aufgrund neuerlicher Beratungen und Bewertungen. Der Antrag Deutschlands soll nach Vorliegen der Ergebnisse bis zum 5. März 2012 gefällt werden. Der Krebsliga Schweiz ist bislang nicht bekannt, dass ein Entscheid in dieser Sache gefällt worden ist. Vorsorglich beantragen wir aus diesem Grund:
Antrag: Die Festlegung der Grenzwerte von Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Überlegungen der Kommission im Zusammenhang mit dem Antrag Deutschlands.
Laboratoire Cantonal FR Adaptation au droit européen approuvée.
Migros Grundsätzlich begrüsst die Migros die Angleichung an das EU-Recht.
Service de la consommation et Die Definition eines Spielzeuges (Anpassung ans europäische Recht) und die Festlegung der affaires vétérinaires (SCAV) allgemeinen Sicherheitsanforderungen wird begrüsst.
VS
Service de la consommation et Adaptation au droit européen approuvée
des affaires vétérinaires KL NE
Spielwaren Verband Schweiz Der Spielwaren Verband Schweiz (SVS) wehrt sich gegen sinnlose Doppelspurigkeiten und
Handelshemmnisse für Schweizer Lieferanten von Spielwaren. Es kann nicht sein, dass ein Schweizer Spielwarenhändler, der Spielwaren aus einem EU-Mitgliedstaat in die Schweiz einführt, als Hersteller gilt und ihm dieselben Pflichten auferlegt werden, wie einem Importeur von Ware aus Nicht-EU-Staaten. Bereits der Importeur innerhalb der EU muss alle Pflichten gemäss EU-Richtline eines Importeurs erfüllen. Deshalb ist es unnötig, dass der Schweizer Inverkehrsbringer das Prozedere nochmals machen muss. Der SVS fordert materiell wie formell gleichwertige Bestimmungen und gleiche Behandlung für die Schweizer Händler und diejenigen in der EU.
Sowohl der Hersteller als auch der europäische Importeur sind auf jeder Verpackung vermerkt
– eine zusätzliche Schweizer Adresse ist unnötig und würde Spielwaren in der Schweiz verteuern.
Die Übergangsfristen sind aus Rücksicht auf Schweizer Hersteller, die vorwiegend für den Schweizer Markt produzieren, auf zwei Jahre festzulegen.
Bezüglich CE-Zeichen soll der Status Quo beibehalten werden – es ist weder eine Änderung noch eine eigene schweizereische Kennzeichnung nötig.
Stiftung für Konsumenten- Wir begrüssen die Massnahmen, welche im neuen Spielzeugrecht vorgesehen sind. Höhere schutz Sicherheitsanforderungen, genauer definierte Verpflichtungen entlang der Handelskette, die
Regelungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit und die höheren Anforderungen bezüglich der Inhaltsstoffe sind wichtige Verbesserungen. In den letzten fünf Jahren hat sich deutlich gezeigt, dass Anforderungen an Spielzeug zu wenig hoch und die Umsetzung dieser Vorgaben sehr mangelhaft war. Gerade bei Produkten, welche von Kindern, der sensibelsten und schützenswertesten Konsumentengruppe genutzt werden, müssen die Anforderungen sicher sein. Es ist für uns deshalb nicht verständlich, dass die Anforderungen bezüglich der chemischen Inhaltsstoffe nicht höher angesetzt wurden: Bei den sogenannten CMR-Stoffen, welche im Verdacht stehen, krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend zu sein, müssen höhere Grenzwerte vorgesehen werden.
Wir vermissen in der vorliegenden Verordnung zudem Präzisierungen über die Haftung und die Massnahmen, welche ein Nicht-Einhalten der Gesetzgebung zu Folge hat. Da es sich bei den Spielzeugen um besondere Produkte handelt, welche von einer sensiblen Zielgruppe verwendet werden und die Produktion in der Regel in China stattfindet, scheint uns hier eine Präzisierung angebracht.
In einem internationalen Markt und den globalen Verflechtungen ist die Bedeutung eines Schnellwarnssystems wie RAPEX enorm gross. Da die Schweiz ihre Lebensmittel- und
Gebrauchsgegenstände-Gesetzgebung laufend derjenigen der EU anpasst, ist ein Anschluss an das RAPEX-System unverzüglich anzustreben. Der Anteil an Spielzeugen, welche zurückgerufen werden und auf RAPEX erscheinen, ist auffallend hoch.
Swiss Retail Federation Die Swiss Retail Federation vertritt als nationaler Verband mittlere und grössere Unternehmen
des Detailhandels. Zu unseren Mitgliedern zählen Warenhäuser, Möbelhäuser, Baumärkte, Textilläden, Lebensmittelläden und Kioske. Da einige Mitglieder von der Revision als Händler oder Importeur von Spielzeugen betroffen sind, nehmen wir zur Vorlage gerne Stellung.
Das Cassis-de-Dijon Prinzip aber auch das Abkommen zwischen der Schweiz. Eidgenossen-