Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/128: Revisioni nel settore del tabacco e degli oggetti d'uso · 87 pagine
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Artikel Vorschlag Organisation Stellungnahme
der erneuten Verwendung wieder instand gesetzt werden muss? Fällt somit all das Spielzeug, welches privat, in Börsen und elektronischen Verkaufsplattformen weitergereicht und -verkauft wird, unter das Spielzeugtgesetz?
01.02 Sie gilt nicht für: Fédération Romande des Consommateurs Die Formulierung "das als Antiquität
überlassen wird" zusammen mit Punkt b finden wir zu wenig klar: Heisst dies, das gebrauchtes Spielzeug in der Regel unter die Verordnung fällt,
allerdings mit den Ausnahmen von Antiquitäten und Spielzeug, das vor der erneuten Verwendung wieder instand gesetzt werden muss? Fällt somit all das Spielzeug, welches privat, in Börsen und elektronischen Verkaufsplattformen weitergereicht und -verkauft wird, unter das Spielzeugtgesetz?
01.02 Sie gilt nicht für: Stiftung für Konsumentenschutz Die Formulierung "das als Antiquität
überlassen wird" zusammen mit Punkt b finden wir zu wenig klar: Heisst dies, das gebrauchtes Spielzeug in der Regel unter die Verordnung fällt,
allerdings mit den Ausnahmen von Antiquitäten und Spielzeug, das vor der erneuten Verwendung wieder instand gesetzt werden muss? Fällt somit all das Spielzeug, welches privat, in Börsen und elektronischen Verkaufsplattformen weitergereicht und -verkauft wird, unter das Spielzeugtgesetz?
02 Importeurin und Händlerin als Associazione Consumatrici della Svizzera Wir begrüssen diese Präzisierung
Herstellerin Italiana
02 Importeurin und Händlerin als Fédération Romande des Consommateurs Wir begrüssen diese Präzisierung
Herstellerin
02 Importeurin und Händlerin als Geschäftsstelle IG DHS Wenn ein Lieferant mit Sitz in der
Herstellerin Schweiz einem Schweizer Detailhändler Spielwaren unter der Eigenmarke liefert, muss es auch möglich sein, dass der Lieferant die vollständige Dokumentation und Verantwortung übernimmt. Die Haftung dieses Lieferanten ist problemlos möglich.
Zu ergänzen mit: 2 Die Importeurin oder die Händlerin kann die Herstellerpflichten vertraglich an den Hersteller oder Importeur mit Sitz in der Schweiz oder mit Sitz in der EU übertragen.
02 Importeurin und Händlerin als Kantonale Lebensmittelkontrolle SO Wer Spielzeug aus der EU importiert,
Herstellerin kann davon ausgehen, dass der Lieferant die Vorgaben der EU und damit der Schweiz einhält. Er gilt als Händler und nicht als Hersteller.
Antrag: ergänzen mit:
c. Wer Spielzeuge aus der EU importiert, welche dort rechtmässig in Verkehr sind, hat die Pflichten als Händler zu erfüllen.
Allenfalls soll sich diese Regelung nicht ausschliesslich auf die EU beziehen, sondern auch auf weitere Staaten. Es wäre dann eine entsprechende Liste zu erstellen.
02 Importeurin und Händlerin als Migros Wenn ein Lieferant mit Sitz in der
Herstellerin Schweiz der Migros Spielwaren unter