Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/128: Revisioni nel settore del tabacco e degli oggetti d'uso · 87 pagine
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Artikel Vorschlag Organisation Stellungnahme
der Migroseigenmarke liefert, muss es auch möglich sein, dass der Lieferant die vollständige Dokumentation und Verantwortung übernimmt. Die Haftung dieses Lieferanten ist problemlos möglich.
Zu ergänzen mit:
2 Die Importeurin oder die Händlerin kann die Herstellerpflichten vertraglich an den Hersteller oder Importeur mit Sitz in der Schweiz oder mit Sitz in der EU übertragen.
02 Importeurin und Händlerin als Service de la consommation et affaires Wer Spielzeug aus der EU importiert, Herstellerin vétérinaires (SCAV) VS kann davon ausgehen, dass der
Lieferant die Vorgaben der EU und damit der Schweiz einhält. Er gilt als Händler und nicht als Hersteller.
Neuer Buchstabe:
c. Als Händler gilt, wer Spielzeuge aus der EU importiert, welches dort rechtmässig in Verkehr ist
02 Importeurin und Händlerin als Spielwaren Verband Schweiz "Artikel 2, 3 und folgendeErfüllt ein Herstellerin EU-Importeur alle Pflichten der EU-
Richtlinien, so kann es nicht sein,
dass ein Schweizer Händler, der aus dem EU-Raum Spielzeug bezieht, dieselben Pflichten nochmals zu erfüllen hat. Dies gilt innrehalb der EU nicht. Dies stellt nicht nur eine erhebliche Kostenquelle für den Schweizer Händler und den Konsumenten dar, sondern widerspricht auch massiv dem Ziel und Zweck des Mutual Recognition Agreements (MRA)
zwischen der Schweiz und den EWR Staaten, welches auch auf Spielweren anzuwenden ist:Eine Schweizer Händlerin, welche von einer Herstellerin oder Importeurin eines EU-
Mitgliedstaates Spielwaren bezieht, hat die Pflichten einer Händlerin zu erfüllen. Die Importeurin in den EU-Raum hat die Pflichten einer Importeurin zu erfüllen.Ergänzung Art. 2 lit.a: ein Spielzeug unter eigenem Namen oder Marke erstmalig in Verkehr bringt, ausgenommen das Spielzeug ist in der EU bereits als identisches Produkt in Verkehr, sei es in der EU hergestellt oder in diese importiert; oder…"
02 Importeurin und Händlerin als Stiftung für Konsumentenschutz Wir begrüssen diese Präzisierung Herstellerin
02 Importeurin und Händlerin als Verband der Kantonschemiker der Wer Spielzeug aus der EU importiert, Herstellerin Schweiz kann davon ausgehen, dass der
Lieferant die Vorgaben der EU und damit der Schweiz einhält. Er gilt als Händler und nicht als Hersteller.
Antrag: ergänzen mit:
c. Wer Spielzeuge aus der EU importiert, welche dort rechtmässig in Verkehr sind, hat die Pflichten als Händler zu erfüllen.
Allenfalls soll sich diese Regelung nicht ausschliesslich auf die EU beziehen, sondern auch auf weitere Staaten. Es wäre dann eine entsprechende Liste zu erstellen.
02 Importeurin und Händlerin als Vereinigung des schweiz. Import- und Artikel 2, 3 und folgende
Herstellerin Grosshandels Erfüllt ein EU-Importeur alle Pflichten
der EU-Richtlinien, so kann es nicht