1.1.1 Nicht zum Entgelt gehörende Beträge
MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 1.1.1 · Deutsch
Abgaben und hinterlegte Beträge (Sicherheitsleistungen) gehören nicht zum Entgelt und sind deshalb nicht zu versteuern, sofern sie in gleicher Höhe separat in der Rechnung ausgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Es sind dies namentlich:
- Beträge für öffentlich-rechtliche Abgaben, sofern nicht die steuerpflichtige Person, sondern der Kunde Schuldner ist:
- Gebühren des Strassenverkehrsamtes für die periodische Prüfung von Fahrzeugen;
- Gebühren für den Fahrzeugausweis;
- Einnahmen aus dem Verkauf von Vignetten und Gebührenkarten für in- und ausländische Autobahn- und Schnellstrassennetze;
- Kautionen, Depots und andere Beträge, die der steuerpflichtigen Person als Sicherheit dienen und die dem Kunden zurückerstattet werden müssen (z.B. die Kaution bei Mietgeschäften).