1.1.7 Vermittlungsgeschäfte

MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe

Geltend · Stand ab 1. Januar 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 1.1.7 · Deutsch

Ob eine direkte Stellvertretung gemäss Artikel 20 Absatz 2 MWSTG vorliegt, hängt wesentlich davon ab, wer Vertragspartner gegenüber dem Dritten (Leistungsempfänger) ist. Dafür sind die Gesamtumstände des jeweiligen Sachverhaltes zu würdigen.

Handelt eine Person in fremdem Namen und für fremde Rechnung, so gilt der Vertretene dem Dritten gegenüber als Leistungserbringer, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Der Vertreter kann die vertretene Person eindeutig identifizieren.

  • Der Vertreter gibt das Stellvertretungsverhältnis dem Leistungsempfänger ausdrücklich bekannt oder dieses ergibt sich aus den Umständen.

Bei einer direkten Stellvertretung wird üblicherweise die vertretene Person mit Namen und Adresse bekannt gegeben. Eine direkte Stellvertretung kann aber auch ohne die Nennung der vertretenen Person gegenüber dem Leistungsempfänger angenommen werden. In diesem Fall muss sich das Vertretungsverhältnis aus den Umständen ergeben (z. B. Kauf eines Oldtimers an einer Auktion). Hingegen muss der Vertreter den Vertretenen gegenüber der ESTV eindeutig identifizieren können (z. B. mit einem schriftlich abgefassten Vertrag oder mit Abrechnungsbelegen).

Wesentlich ist somit, dass der Vertreter gegen aussen nicht als Leistungserbringer auftritt, indem er dem Leistungsempfänger gegenüber deutlich macht, dass er in fremdem Namen handelt und kein Risiko trägt. In diesem Fall wird das Rechtsgeschäft zwischen dem Vertretenen und dem Dritten (Leistungsempfänger) abgewickelt und der Vertreter wird durch den Vertretenen dafür entschädigt (Provision).

Sofern der Vertreter selber Garantie gewährt oder weitere eigene Leistungen (z. B. Verkauf von Pneus, Einbau eines Autoradios oder Verkauf anderer Zusatzausrüstungen) erbringt, hat er diese in der Rechnung separat auszuweisen, damit dies für das Vermittlungsgeschäft nicht schädlich ist. Zweckmässigerweise empfiehlt es sich jedoch, solche eigenen Zusatzleistungen mit einer separaten Faktura in Rechnung zu stellen.

[Abbildung: im Original]

Näheres dazu finden sich in der MWST-Info Steuerobjekt.

Beispiel 1
B (Vertretener) beauftragt den Garagisten A (Vertreter), ein Fahrzeug zu verkaufen, dessen Eigentümer B ist.

Der Garagist A (Vertreter) verkauft in der Folge im Auftrag von B (Vertretener) das Fahrzeug an C. C entrichtet 45'000 Franken an den Garagisten. Dieser leitet 45'000 Franken an B weiter. B bezahlt eine Provision von 5'000 Franken an A.

Buchungsvorschlag:

Bank

/

Kreditor B

Verkauf Occ.-Fahrzeug

CHF

45'000.00

Kreditor B

/

Bank

Weiterleitung an B

CHF

45'000.00

Bank

/

Erlös Provision

Provision

CHF

4'625.35

Bank

/

Umsatzsteuer

MWST auf Provision

CHF

374.65

[Abbildung: im Original]

Beispiel 2
B (Vertretener) beauftragt den Garagisten A (Vertreter), ein Fahrzeug zu verkaufen, dessen Eigentümer B ist.

Der Garagist A (Vertreter) verkauft in der Folge im Auftrag von B (Vertretener) das Fahrzeug an C. C entrichtet 45'000 Franken an B. B bezahlt eine Provision von 5'000 Franken an A.

Im Zuge dieses Vermittlungsgeschäftes verkauft der Garagist A im eigenen Namen dem C 4 Winterräder für 1'500 Franken sowie eine von der Steuer ausgenommene Garantieversicherung für 500 Franken.

Auto Künzli AG (A)
Wasserstrasse 1
6301 Zug
CHE-123.456.789 MWST

Rechnung

Zug, 20.5.2024

Herr
Weber Reto (C)
Haldenstrasse 14
6006 Luzern

Wir liefern Ihnen im Namen und für Rechnung von Bonetti Bruno (B), Dorfstrasse 22, 6490 Andermatt:

Gebrauchtwagen XY, Stamm Nr. 245.689.258 (ohne MWST; Vermittlungsgeschäft im Sinne von Art. 20 Abs. 2 MWSTG)

CHF

45'000.00

Zusatzleistungen:

4 Winterräder inkl. 8,1 % MWST

CHF

1'500.00

Garantieversicherung (von der Steuer ausgenommen)

CHF

    500.00

Total Zusatzleistungen

CHF

2'000.00

Buchungsvorschlag:

Bank

/

Kreditor B

Verkauf Occ.-Fahrzeug

CHF

45'000.00

Kreditor B

/

Bank

Weiterleitung an B

CHF

45'000.00

Bank

/

Erlös Provision

Provision

CHF

4'625.35

Bank

/

Umsatzsteuer

MWST auf Provision

CHF

374.65

Debitor W

/

Erlös Zubehör

4 Winterräder

CHF

1'387.60

Debitor W

/

Umsatzsteuer

MWST auf Winterräder

CHF

112.40

Debitor W

/

Versich.-Prämien

Garantieversicherung

CHF

500.00

Bank

/

Debitor W

Zahlungseingang

CHF

2'000.00