13.2.3 Alternative: Das Luftfahrtunternehmen fakturiert die Beförderungsleistungen im eigenen Namen an den wirtschaftlichen Eigentümer oder diesem eng verbundenen und nahestehenden Personen
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 29. September 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 13.2.3 · Deutsch
In der Praxis kommt es vor, dass die Parteien vereinbaren, dass das Luftfahrtunternehmen dem Aktionär oder den ihm eng verbundenen und nahestehenden Personen diese Flüge in eigenem Namen in Rechnung stellt. Dies wird von der ESTV als zulässig erachtet, solange die Voraussetzungen der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Nutzung des Luftfahrzeugs durch den wirtschaftlichen Eigentümer und die ihm eng verbundenen und nahestehenden Personen gemäss Ziffer 13.6 nicht erfüllt sind. In diesen Fällen geht die ESTV davon aus, dass das Luftfahrtunternehmen dem Aktionär und den ihm nahestehenden Personen die Flüge zu Marktpreisen verrechnet. Sollte dies nicht der Fall sein und der Aktionär und die ihm nahestehenden Personen in den Genuss von Gratisleistungen oder Leistungen zu Vorzugspreisen ohne geschäftsmässige Begründetheit kommen, behält sich die ESTV das Recht vor, auch hier die gewählte Struktur in Frage zu stellen.
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).