13.2.2 Leistungen zwischen Eigentümergesellschaft und dem wirtschaftlich Berechtigten oder ihm eng verbundenen und nahestehenden Personen
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 29. September 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 13.2.2 · Deutsch
Die dem Aktionär bzw. wirtschaftlich Berechtigten oder ihm eng verbundenen und nahestehenden Personen in Rechnung gestellten Flüge werden mehrwertsteuerlich als Beförderungsleistungen betrachtet und sind entsprechend der Ziffer 2.2 zu behandeln. Das Entgelt für diese Flüge muss dem Wert entsprechen, der unter unabhängigen Dritten vereinbart würde (Art. 24 Abs. 2 MWSTG).
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).