13.2.2 Leistungen zwischen Eigentümergesellschaft und dem wirtschaftlich Berechtigten oder ihm eng verbundenen und nahestehenden Personen

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 29. September 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 13.2.2 · Deutsch

Die dem Aktionär bzw. wirtschaftlich Berechtigten oder ihm eng verbundenen und nahestehenden Personen in Rechnung gestellten Flüge werden mehrwertsteuerlich als Beförderungsleistungen betrachtet und sind entsprechend der Ziffer 2.2 zu behandeln. Das Entgelt für diese Flüge muss dem Wert entsprechen, der unter unabhängigen Dritten vereinbart würde (Art. 24 Abs. 2 MWSTG).

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).