C.4.5 Lieferung gebrauchter beweglicher Gegenstände

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Die Lieferung gebrauchter beweglicher Gegenstände, die ausschliesslich zur Erbringung von nach Artikel 21 Absatz 2 MWSTG von der Steuer ausgenommenen Leistungen verwendet wurden (ohne Vorsteuerabzugsberechtigung), ist gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 24 MWSTG von der Steuer ausgenommen (→ MWST-Info Steuerobjekt).