1.5.1 Effektive Ermittlung des Privatanteils

MWST-Info 08 · Privatanteile

Geltend · Stand ab 1. Januar 2026

ESTV · MWST-Info 08 · Ziff. 1.5.1 · Deutsch

Bei der effektiven Ermittlung des Privatanteils sind die privat gefahrenen Kilometer i. d. R. mit dem Referenzansatz von 0.75 Franken pro Kilometer zu multiplizieren, sofern daraus ein sachgerechtes Ergebnis resultiert. Ein höherer Ansatz pro Kilometer kann sich bspw. als sachgerechter erweisen, wenn mit dem Fahrzeug sowohl geschäftlich als auch privat sehr wenige Kilometer zurückgelegt werden. Wird ein tieferer Ansatz angewendet, ist dieser kalkulatorisch nachzuweisen.

Berechnungsbeispiel
Gefahrene Kilometer für die private Nutzung im Jahr n: 5'500 km
Kilometeransatz: CHF 0.75

Total im Lohnausweis auszuweisender Betrag: CHF 4'125 (5'500 km x  CHF 0.75).
Dieser Betrag gilt als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der geschuldeten MWST zum Normalsatz und versteht sich inklusive MWST.

Für diese Berechnungsmethode wird das Führen eines Bordbuches (Fahrtenkontrolle) wie folgt bzw. mit folgendem Inhalt empfohlen:

  • Das Bordbuch soll täglich, vollständig und lückenlos geführt werden;

  • es soll eine feste Form haben (keine Loseblätter-Ringbücher);

  • bei einem elektronischen Bordbuch sollten nachträgliche Änderungen dokumentiert werden;

  • Fahrer;

  • Kalenderjahr;

  • Kilometerstand am 1.1. und 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres;

  • Datum der Fahrt;

  • Grund der Fahrt inkl. Ortsangabe;

  • Anzahl der gefahrenen Kilometer.

Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Anhang der Berufskostenverordnung des EFD vom 10. Februar 1993 [SR 642.118.1]), anwendbar ab 01.01.2026 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).