2.1.2.5 Flugzeuge, die für die privaten Bedürfnisse des wirtschaftlich Berechtigten und/oder ihm nahestehender Personen eingesetzt werden
MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 2.1.2.5 · Deutsch
Dieser nicht-unternehmerische Bereich kann nur steuerpflichtige Personen betreffen, die Flugzeuge halten. Die Erläuterungen finden sich in der MWST-Branchen-Info Luftverkehr.
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).