2.2.4.2 Steuerpflicht

MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 2.2.4.2 · Deutsch

Das Erwerben, Halten und Veräussern von Beteiligungen gemäss Artikel 29 Absätze 2 und 3 MWSTG stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar (Art. 10 Abs. 1ter MWSTG). Unternehmen, die Beteiligungen halten, können sich daher freiwillig der Steuerpflicht unterstellen (Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht nach Art. 11 MWSTG), auch wenn sie keine Einnahmen aus Leistungen erzielen.

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in der MWST-Info Steuerpflicht.