2.3.8 Abrechnung und Rundung
MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 2.3.8 · Deutsch
Die Vorsteuerkürzungen wegen dem Erhalt von Subventionen sind in der MWST-Abrechnung unter Ziffer 420 zu deklarieren. Für nicht als Entgelt geltende Mittelflüsse sind die Ziffern 900 bzw. 910 der MWST-Abrechnung zu verwenden.
Eine Rundung des ermittelten Kürzungsschlüssels nach kaufmännischen Regeln auf mindestens zwei Stellen nach dem Komma ist sachgerecht.