2.3.7 Berücksichtigung von Subventionen bei der Einlageentsteuerung
MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 2.3.7 · Deutsch
Bei der Berechnung einer Einlageentsteuerung sind folgende Subventionen bezüglich Vorsteuerkürzung zu berücksichtigen:
Objektbezogene Subventionen (→ Ziff. 2.3.2);
Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits (→ Ziff. 2.3.3) bzw. sonstige Subventionen (→ Ziff. 2.3.4).
Die Vorsteuerkürzung auf Grund der Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits bzw. der sonstigen Subventionen ist auf Basis des Kürzungsschlüssels im Jahr der Einlageentsteuerung zu berechnen. Bei Investitionen sind aber auch die Bestimmungen gemäss Ziffer 2.3.9 zu beachten.
Beispiel
Die Museum AG liess sich im Jahr 2022 ein neues Gebäude für CHF 10 Mio. zuzüglich CHF 770'000 (7,7 %) MWST erstellen. Für diesen Neubau hat die Museum AG von der öffentlichen Hand Subventionen von CHF 5'385'000 (50 % der Investition inkl. MWST) erhalten. Das Gebäude wurde im Sommer 2022 in Betrieb genommen.
90 % der neuen Liegenschaft werden für die Ausstellung verwendet. Die Museum AG erzielt Umsätze aus Museumseintritten, welche von der Steuer ausgenommen sind (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 Bst. c MWSTG).
10 % der neuen Liegenschaft werden als Verkaufsladen genutzt. In diesem Laden erfolgen zum Vorsteuerabzug berechtigende Verkäufe von Sach- und Lehrbüchern.
Das Museum erhält für den Museumsbetrieb und den Verkaufsladen Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits (→ Ziff. 2.3.3). Im Jahr 2022 betragen diese Subventionen 25 % der Gesamteinnahmen exkl. MWST.
Auf dem Neubau steht der Museum AG im Jahr 2022 folgender Vorsteuerabzug zu:
Vorsteuern auf Neubau 2022 | CHF | 770'000 |
Vorsteuerkürzung wegen objektbezogener Subventionen 50 % | CHF | - 385'000 |
Zwischentotal nach Vorsteuerkürzung objektbezogener Subventionen | CHF | 385'000 |
25 % Vorsteuerkürzung (Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits) | CHF | - 96'250 |
Zwischentotal nach Vorsteuerkürzung sämtlicher Subventionen | CHF | 288'750 |
90 % Vorsteuerkorrektur infolge Nutzung für ausgenommene Tätigkeiten | CHF | - 259'875 |
Zulässiger Vorsteuerabzug im Jahr 2022 auf dem Neubau | CHF | 28'875 |
Ab 1.1.2024 optiert die Museum AG für die Versteuerung der Museumseintritte. Das ganze Gebäude wird nun für Zwecke verwendet, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Weiterhin erhält das Museum Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits (→ Ziff. 2.3.3). Im Jahr 2024 betragen dieses Subventionen 20 % der Gesamteinnahmen exkl. MWST.
Für den Neubau 2022 kann die Museum AG folgende Einlageentsteuerung (Art. 32 MWSTG) vornehmen:
Vorsteuern auf Neubau 2022 | CHF | 770'000 |
Vorsteuerkürzung wegen objektbezogener Subventionen 50 % | CHF | - 385'000 |
Verbleibende Vorsteuern | CHF | 385'000 |
Reduktion Zeitwert für 2022 und 2023 um 10 % (Art. 32 Abs. 2 MWSTG) | CHF | - 38'500 |
Vorsteuer auf Zeitwert per 1.1.2024 | CHF | 346'500 |
Nutzungsänderung 90 Prozentpunkte (neu 100 % Vorsteuerabzugsrecht, bisher 10 %) | CHF | 311'850 |
20 % Vorsteuerkürzung (Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits) | CHF | - 62'370 |
Zulässige Einlageentsteuerung im Jahr 2024 | CHF | 249'480 |
[Abbildung: im Original] | Informationen zur Berechnung der Einlageentsteuerung können der MWST-Info Nutzungsänderungen entnommen werden. |
Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 31.10.2025; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).