3.2.3.2 Vorsteuerkorrektur auf der Ingebrauchnahme der Infrastruktur für von der Steuer ausgenommene Immobilienlieferungen

MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 3.2.3.2 · Deutsch

Die Vorsteuerkorrektur für den gemischt verwendeten übrigen betrieblichen Aufwand für gewisse von der Steuer ausgenommene Immobilienlieferungen kann pauschal mit 0,02 % der Einnahmen (exkl. Wert des Bodens) ermittelt werden.

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Branchen-Info Baugewerbe entnommen werden.