3.2.3.2 Vorsteuerkorrektur auf der Ingebrauchnahme der Infrastruktur für von der Steuer ausgenommene Immobilienlieferungen
MWST-Info 09 · Vorsteuerabzug
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Info 09 · Ziff. 3.2.3.2 · Deutsch
Die Vorsteuerkorrektur für den gemischt verwendeten übrigen betrieblichen Aufwand für gewisse von der Steuer ausgenommene Immobilienlieferungen kann pauschal mit 0,02 % der Einnahmen (exkl. Wert des Bodens) ermittelt werden.
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Branchen-Info Baugewerbe entnommen werden. |