1.3.2 Berechnung der Steuerschuld
MWST-Info 12 · Saldosteuersätze
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 1.3.2 · Deutsch
Der gesamte für die Umsatzlimite massgebende Umsatz inklusive MWST (→ Ziff. 1.3.1) wird mit dem oder den für die betreffenden Branchen bzw. Tätigkeiten geltenden SSS multipliziert (Art. 37 Abs. 1 MWSTG). Die Tätigkeiten sind in der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (SR 641.202.62) festgehalten (→ Ziff. 16 und 17).