2.2.1 Bedingungen
MWST-Info 12 · Saldosteuersätze
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 2.2.1 · Deutsch
Ein Wechsel von der effektiven Abrechnungsmethode zur SSS-Methode ist grundsätzlich möglich (Art. 37 Abs. 4 MWSTG):
Frühestens nach drei ganzen Steuerperioden;
immer nur auf Beginn einer Steuerperiode.
Ein Wechsel ist aber auch möglich, wenn die ESTV den SSS der betreffenden Branche bzw. Tätigkeit ändert, ohne dass dies auf eine Änderung der Steuersätze nach den Artikeln 25 und 55 MWSTG zurückzuführen ist. Steuerpflichtige Personen, die diese Tätigkeit im Zeitpunkt der Änderung ausüben, können sich der SSS-Methode unterstellen (Art. 78 Abs. 3 MWSTV).
In der Steuerperiode vor dem Wechsel darf weder die Umsatz- noch die Steuerzahllastlimite (→ Ziff. 1.3.3) überschritten sein (Art. 79 Abs. 2 MWSTV).