Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 109 von 169

Konventioneller Schienengüterverkehr, Wagenladungsverkehr

Eine gezielte Förderung des alpenquerenden Wagenladungsverkehrs ist nicht vorgesehen. Der konventionelle Schienengüterverkehr ist aus logistischer Sicht her nicht in der Lage, bedeutende zusätzliche Verlagerungskapazitäten aufzubauen. Hierfür sind intermodale Transportketten erforderlich. Da die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs bis 2017 deutlich reduziert wird, würde die Hinzunahme eines neuen Subventionstatbestands zudem eine falsche Signalwirkung besitzen.

Trassenpreise für den Schienengüterverkehr

Die Trassenpreise für den Güterverkehr stellen auch bei Reduktion der gezielten Förderung des Schienengüterverkehrs eine wichtige Rahmenbedingung für den Schienengüterverkehr dar. Jegliche im politischen Prozess herbeigeführten Änderungen im Niveau der Trassenpreise für den Schienengüterverkehr haben unmittelbar Auswirkungen auf die Höhe und Verlagerungswirkung der finanziellen Förderung des kombinierten Verkehrs. Die für Variante 2 vorgenommenen Abschätzungen gehen vom heutigen schweizerischen Trassenpreissystem aus. Ertragsausfälle der Infrastrukturbetreiberinnen infolge einer Änderung des Trassenpreissystems müssten in jedem Fall kompensiert werden.

4.2.3.3.6 Angebot der Rollenden Landstrasse als Ergänzungsmassnahme

Im Rahmen der Rückführung der Abgeltungen für den kombinierten Verkehr wird auch die finanzielle Förderung des Angebots der Rollenden Landstrasse abgebaut. Ein substantieller Ausbau der Rola ist unter diesen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar, auch wenn im Bereich der Rola sicherlich höhere Produktivitätspotentiale realisierbar sind als im unbegleiteten kombinierten Verkehr. Die Rollende Landstrasse wird daher im Rahmen von Variante 2 auch weiterhin 'nur' die Rolle einer Ergänzungsmassnahme einnehmen können. Die Aufnahme neuer Relationen mit neuen Abfahrtspunkten und Terminalstandorten ist daher nur im Rahmen der Optimierung der Produktionsabläufe denkbar und würde allein bestehende Angebote ersetzen.

4.2.3.3.7 Sicherung ausreichender Terminalkapazitäten im In- und Ausland

Da durch den Abbau der Betriebsabgeltungen für den kombinierten Verkehr das Wachstum des kombinierten Verkehrs eingeschränkt wird, wird auch schrittweise das Bedürfnis nach einem Ausbau der Terminalkapazitäten im Inland sowie im grenznahen Ausland sinken. Mit der vollständigen Einstellung der Abgeltungen im Bereich des kombinierten Verkehrs ist auch die Notwendigkeit einer Fortführung der finanziellen Förderung von Investitionen in Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs kritisch zu prüfen.