Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 108 von 169
4.2.3.3.5 Wettbewerb und Abgeltungen im alpenquerenden Verkehr
Schrittweiser Abbau der finanziellen Förderung für den kombinierten Verkehr
Die finanzielle Förderung des kombinierten Verkehrs wird fortgeführt, aber aus finanzpolitischen Erwägungen bis 2017 sukzessiv reduziert, da weniger Mittel zur Verfügung stehen. Der Abbau geschieht unter der Zielsetzung, dass ein möglichst grosser Anteil der heute geförderten Verkehre bis 2017 eigenwirtschaftlich betrieben werden kann. Der mit dem Jahr 2011 eingeleitete Abbau wird in grossen Schritten vollzogen. Die Akteure des Schienengüterverkehrs werden durch diesen Abbau gezwungen, alle möglichen Produktivitätsfortschritte uneingeschränkt zu realisieren, um ihre Verkehre auf der Schiene halten zu können. Es bestehen so keine finanziellen Spielräume mehr für Investitionen zur Gewinnung von Neu- oder Mehrverkehren, so dass sich die Verlagerungswirkung der eingesetzten Fördermittel entsprechend reduziert.
Die Förderung des kombinierten Verkehrs wird in Form von Bestellungen bei den Operateuren des kombinierten Verkehrs auch in reduzierter Höhe in der bewährten und nicht diskriminierenden Weise fortgesetzt. Für Relationen zwischen bestimmten Wirtschaftsgebieten gelten einheitliche maximale Abgeltungssätze. Die einheitlichen Abgeltungssätze werden jedoch im Zeitablauf in grossen Stufen abgesenkt.
Höhe der Abgeltungen und Verlagerungswirkung
Die Abgeltungen für den kombinierten Verkehr werden von einem Niveau von 220 Mio. Franken im Jahr 2010 weitgehend linear bis 2017 auf ein Niveau von 100 Mio. Franken reduziert. Der Abbau der Förderung wird auf diesem Weg im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten abgefedert. Für einen Teil der heute geförderten Verkehre wird es - vor allem dank der Produktivitätsgewinne der NEAT – wohl möglich sein, bis zu diesem Zeitpunkt ohne Abgeltungen kostendeckend geführt zu werden. Aufgrund der sinkenden Abgeltungen wird es jedoch kaum möglich sein, Neu- oder Mehrverkehre auf die Schiene zu verlagern. Diese Verkehre werden zu grossen Teilen auf der Strasse die Alpen queren.
Im Rahmen des Abbaus der Abgeltungen werden die verfügbaren Mittel jährlich um 20 Millionen Franken gekürzt. Diese Reduktionen der Abgeltung der Sendung um jährlich ca. 10 % des heutigen Niveaus ist mit der durchschnittlichen allgemeinen Produktivitätsentwicklung nicht kompensierbar. Auch wenn der Schienengüterverkehr wesentlich grössere wirtschaftliche Produktivitätsfortschritte als der Rest der Volkswirtschaft realisieren kann, ist nicht gewährleistet, dass alle Sendungen, die bis 2010 als kombinierter Verkehr transportiert werden, auch nach 2010 mit Rückgang der Abgeltungen weiterhin auf der Schiene die Alpen queren, da sich das Preisverhältnis deutlich wieder zugunsten der Strasse verschiebt.