Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 112 von 169
die Akteure des Schienengüterverkehrsmarktes aber von weiteren Investitionen in den Markt zum Kapazitätsaufbau abhalten. In den Folgejahren kann das Wachstum des alpenquerenden Strassengüterverkehrs aufgrund der reduzierten Verlagerungswirkung der Abgeltungen durch den Schienengüterverkehr nicht vollständig kompensiert werden. Ein Verlagerungsschub zugunsten der Schiene ist mit Inbetriebnahme der NEAT und der damit verbundenen Produktionsvorteile zu erwarten, so dass bei günstiger bahnseitiger Entwicklung eine Stabilisierung der Fahrtenzahl bei einem Wert von 1,0 Millionen alpenquerender Fahrten möglich erscheint.
In dieser Variante ermöglicht nur die Einführung einer Alpentransitbörse im Rahmen einer koordinierten Verkehrspolitik eine signifikante Reduktion der Zahl alpenquerender Fahrten unter die Marke von 1,0 Millionen.
Anforderungen an die Schieneninfrastruktur
Der mit Umsetzung des mit dieser zweiten Variante vorgeschlagenen Massnahmenbündels erwartete Trassenbedarf für den Schienengüterverkehr steht mit Inbetriebnahme der NEAT mit grosser Sicherheit zur Verfügung. Eine Prüfung erfolgt aber im Rahmen der aktuellen Kapazitätsanalysen und Planungen zur Weiterentwicklung des schweizerischen Schienennetzes, vor allem in den Arbeiten zur Vorlage "Zukünftige Entwicklung der Bahnprojekte" (ZEB). Die Trassen für den Schienengüterverkehr sind in hoher Qualität bereitzustellen, da nur so die mit dem Abbau der Abgeltungen erforderlichen Produktivitätsgewinne in grösstmöglichem Ausmass realisiert werden können, ohne dass Verkehre in grosser Zahl auf die Strasse zurückverlagert werden.
Finanzbedarf
Der Finanzbedarf für die zukünftige Verlagerungspolitik ist vorwiegend durch die Fortsetzung der finanziellen Förderung des kombinierten Verkehrs bedingt, jedoch wird mit dieser zweiten Variante die Förderung schrittweise abgebaut. Um eine Rückführung der Abgeltungen in einem Ausmass zu ermöglichen, welches nicht übermässig viele Rückverlagerungen von Verkehren auf die Strasse mit sich bringt und zugleich den Haushalt des Bundes signifikant entlastet, ist im Rahmen dieser Variante ein für die Verlagerung vorgesehener Zahlungsrahmen in Höhe von 1 Milliarde Franken vorgesehen, der zusammen mit der Güterverkehrsvorlage beantragt würde.
Daneben werden noch Investitionsbeiträge an Terminalanlagen und die Beiträge für die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen und das Schwerverkehrsmanagement ausgerichtet.
Im Überblick ergibt sich folgender Bedarf für einen Finanzrahmen: