Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 110 von 169
4.2.3.3.8 Qualitätsmassnahmen
Die Verbesserung der Qualität im Schienengüterverkehr ist grundlegend für eine positive Entwicklung des Schienengüterverkehrs und entsprechend auch im Rahmen dieser zweiten Variante anzustreben. Massnahmen für Qualitätsverbesserungen sind - wie in der ersten Variante aufgezeigt wurde - konsequent fortzusetzen und zu intensivieren. Es bleibt auch zu betonen, dass die Spielräume des Bundes hierbei beschränkt sind, vielmehr alle Akteure aktiv mitwirken müssen und eine internationale Koordination der Massnahmen erforderlich ist.
4.2.3.3.9 Umweltpolitische Massnahmen zur Reduktion des Emissionsniveaus
Zusätzliche Massnahmen zur spezifischen Reduktion der Emissionen an Lärm und Luft werden mit dieser zweiten Variante für ein Verlagerungskonzept im Rahmen des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes nicht festgelegt.
4.2.3.3.10 Auswirkungen der Umsetzung der zweiten Variante bei Anpassung des Verlage-
rungsauftrags
Gesamtbewertung
Das vorliegende Bündel an Verlagerungsmassnahmen ermöglicht eine deutliche Reduktion der Fördermassnahmen des Schienengüterverkehrs bis 2017 bei gleichzeitiger Ausschöpfung der verbleibenden Verlagerungspotentiale, so dass die Zahlen der alpenquerenden Fahrten schwerer Güterfahrzeuge mittelfristig stabilisiert werden kann und der kombinierte Verkehr auch weiterhin eine wichtige Aufgabe im Transport von Gütern über die Alpen wahrnehmen kann.
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wichtigsten erwarteten Entwicklungen bis 2017: