Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 13 von 169

verzinslichen FinöV-Darlehen per 1. Januar 2005 in eine Bevorschussung des Fonds umgewandelt. Die bestehende Bevorschussungslimite von 4,2 Milliarden Franken (Preisbasis 1995) wird deshalb vorübergehend auf 8,6 Milliarden Franken angehoben.

Nachfolgende Abbildung stellt das Grundprinzip des Fonds für Eisenbahngrossprojekte grafisch dar (gestrichener Kapitalmarkt: keine Darlehen mehr).

Alle heute noch nicht im Bau stehenden oder fest beschlossenen FinöV-Projekte sollen im Rahmen einer Gesamtüberprüfung neu beurteilt werden. In diese Gesamtüberprüfung sollen weitere, derzeit nicht finanzierte Grossprojekte des öffentlichen Verkehrs einbezogen werden, soweit sie nicht über die Finanzrechnung oder einen anderen, noch zu bestimmenden Infrastrukturfonds finanziert werden können. Der Bundesrat erarbeitet dazu gegenwärtig mit der Vorlage "Zukünftige Entwicklung der Bahnprojekte" (ZEB) eine Gesamtschau. Sie soll Ende 2006 in Vernehmlassung gehen.

3.1.2.2 D i e N E A T

Mit den Eisenbahngrossprojekten lassen sich auf der Angebotsseite Schieneninfrastrukturen bereitstellen, die die verkehrspolitischen Ziele im Bereich der Verlagerungspolitik begünstigen.

Gemäss der FinöV-Vorlage und dem Alptransit-Beschluss wird das Netz der BLS Lötschbergbahn AG durch den neuen, teilweise eingleisig ausgerüsteten Lötschberg-Basistunnel einschliesslich der Verknüpfungen an die Stammlinien erweitert. Die kommerzielle Inbetriebnahme der Achse Lötschberg ist für das Jahr 2007 vorgesehen. Das Netz der Schweizerischen Bundesbahnen soll um den Gotthard- sowie den Ceneri-Basistunnel einschliesslich der Verknüpfungen an die Stammlinien erweitert werden. Für die Achse Gotthard wird die kommerzielle Inbetriebnahme derzeit für das Jahr 2015 prognostiziert.