Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 114Fedlex · Erläuternder Bericht
Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 114 von 169
- Gesetzliche Grundlage für Alpentransitabgabe und befristete Erhöhung der Gesamt-
transitabgabe
- Anpassung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
- Qualitätsmassnahmen für den Schienengüterverkehr
- Verzicht auf umweltpolitische Massnahmen
4.2.3.4.1 Substantieller Ausbau der Rollenden Landstrasse: Schaffung vorteilhafter
Rahmenbedingungen und Ausschreibung eines eigenwirtschaftlichen Angebots
Mit Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels besteht für die Rollende Landstrasse ein Potential für schnellere Verbindungen mit stark verbesserten Rollmaterial-Umläufen und einem attraktiven vertakteten Angebot (ca. 400'000 Stellplätze, mindestens im Stundentakt ein Zug pro Richtung). Diese Möglichkeiten für eine qualitativ und quantitativ hochwertige und potentiell eigenwirtschaftliche Rollende Landstrasse sollen in der Variante 3 mittels einer Ausschreibung ausgeschöpft werden. Als Achse für ein solches Angebot bietet sich eine Verbindung von Grenze zu Grenze über die Lötschberg-Simplon-Achse, also von Basel bis Domodossola, an. Die Gotthard-Achse steht wegen der begrenzten Eckhöhe für Lastwagen bis 2015 als eine Alternative für eine Rola von Grenze zu Grenze – auch bei Verwendung neuen Rollmaterials - nicht zur Verfügung.
Die grundsätzlichen Vorteile der Rollenden Landstrasse werden in dieser Variante vollumfänglich für einen erfolgreichen Verlagerungsprozess eingesetzt: Die Möglichkeit, Fahrzeuge mit einer Eckhöhe von 4m zu transportieren, erschliesst als Kunden der Rola alle Lastwagenverkehre, die gemäss den relevanten Vorschriften zur Fahrzeughöhe39 die schweizerischen Alpenübergänge benutzen dürfen. Zugleich ist die Rola die schnellste Form der Verkehrsverlagerung, da eine Änderung der logistischen und produktionstechnischen Abläufe für die Rola-Kunden nicht notwendig ist. Ein stündlich vertaktetes Angebot der Rollenden Landstrasse würde die Attraktivität der Rola für alle Nutzer zusätzlich erhöhen, da Wartezeiten minimiert werden könnten und sowohl Flexibilität als auch Planungssicherheit für die Transportunternehmen ausreichend gewährleistet wären.
Die Ausschreibung dieses Angebots kann und soll vorgenommen werden, sobald die notwendigen technischen, betrieblichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung gegeben und die Vorbereitungen abgeschlossen sind. Eine im Vorfeld der Güterverkehrsvorlage erstellte Konzeptstudie zu einem Betriebskostenvergleich von Rola-Systemen40 kommt zum Schluss, dass ein solches substantiell ausgebautes Angebot (z.B. 400'000 Stellplätze) unter bestimmten Rahmenbedingungen rentabel betrieben werden kann. Für die Umsetzung einer solchen eigenwirtschaftlichen Rola rückt somit die Frage der Realisierbar-
39 Vgl. Artikel 66 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962, SR 741.11.