Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 115 von 169
keit der für die Rola optimalen Rahmenbedingungen in den Mittelpunkt. Diese Fragen werden während der Dauer der Vernehmlassung vertieft abgeklärt.
Ausschreibung und Angebotsgestaltung
Der Bund bereitet bei Umsetzung dieser Variante eine internationale Ausschreibung unter Berücksichtigung der beschaffungsrechtlichen Vorgaben vor und führt diese Ausschreibung durch. Gegenstand der Ausschreibung sind die Höhe und Art des Stellplatzangebots und der Fahrplan. Vorbereitend hat der Bund die Machbarkeit zu prüfen und entsprechende Netznutzungspläne zu definieren, in denen eine bestimmte Zahl an Trassen für die Rollende Landstrasse von Grenze zu Grenze reserviert wird. Welche Rolle der Bund bei der Bereitstellung der Terminalstandorte einnimmt oder ob deren Errichtung integraler Teil der Ausschreibung ist, bleibt noch zu prüfen. Da die Rola nicht von einem Tag auf den anderen in den Betrieb genommen werden, kann auch der sukzessive Aufbau des Angebots innerhalb von beispielsweise drei Jahren Gegenstand der Ausschreibung sein.
In der Gestaltung der Preishöhe und der Tarifstruktur sind die Bieter frei. Die Preisgestaltung liegt in der unternehmerischen Verantwortung und wird sich unmittelbar an den Kosten des konkurrierenden Strassentransports orientieren. Entsprechend ist die Erlösabschätzung im Rahmen des Ausschreibungs- und Bietverfahrens Teil des Unternehmensrisikos. Kostenseitig sind nicht nur die unmittelbaren Betriebskosten (Traktion, Rollmaterialunterhalt) Gegenstand des Gebots, sondern auch die beim Anbieter anfallenden Kosten für die Terminalerstellung und die Beschaffung des Rollmaterials.
Die Ausschreibung würde mehrere Jahre umfassen, z.B. einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren. Für diesen Zeitraum würde jenes Unternehmen den Zuschlag für den exklusiven Betrieb erhalten, welches das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Im Vorfeld muss geklärt werden, ob der Bund in jedem Fall bereit ist, eine Bestellung gemäss dem besten Gebot vorzunehmen oder nur für den Fall, dass ein kostendeckendes, ohne Abgeltungen realisierbares Gebot eingeht. Der Bund übernimmt im Rahmen der Vergabe keine Garantien für die unternehmerischen Risiken der Betreiber infolge von Kostenfehleinschätzungen oder Ertragseinbussen.
Schaffung vorteilhafter Rahmenbedingungen
Als erstes müssten für den zukünftigen Rola-Betreiber die notwendigen Trassen in einer Kapazität und Qualität bereitgestellt werden können, welche kosteneffiziente Umläufe für die Rola ermöglicht. In der Fahrplanerstellung sind daher die für die Rola benötigten Trassen prioritär zu behandeln. Hierfür sind vom Bundesrat entsprechende Netznutzungspläne zu erlassen oder die Prioritätenordnung auf der Lötschberg-Simplon-Achse anzupassen. Es ist
40 Ecoplan, Betriebs- und Investitionskostenvergleich zweier RoLa-Systeme. Bern 2003.