Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 118 von 169
4.2.3.4.4 Sicherung ausreichender Terminalkapazitäten im In- und Ausland
Da die Ausschreibung des substantiellen und eigenwirtschaftlichen Rola-Angebots auch den Bau und Betrieb der Terminals impliziert, sind vorderhand durch den Bund keine besonderen Mittel für die Rola-Terminals zu reservieren. Der Ausbau der Terminalkapazitäten des unbegleiteten kombinierten Verkehrs kann auch zukünftig punktuell gefördert werden.
4.2.3.4.5 Auswirkungen der Umsetzung des substantiellen Ausbaus der Rola
Das mit dieser dritten Variante vorgeschlagene Verlagerungskonzept beinhaltet sowohl eine Kontinuität als auch Neuakzentuierungen der Verlagerungspolitik. Grundsätzlich werden die bewährten Massnahmen fortgeführt. Die Position der Rola innerhalb der Verlagerungsstrategie des Bundes wird jedoch deutlich aufgewertet. In Bezug auf die Anpassung der Rahmenbedingungen (Trassenverfügbarkeit, Bereitstellung von Terminalstandorten, internationale Verhandlungen, finanzielle Machbarkeit) sind jedoch zum heutigen Zeitpunkt der Zeitbedarf wie auch der Zeitplan für die Umsetzung dieser Variante noch nicht definiert. Der Bundesrat wird daher - wie oben erwähnt - parallel zur Vernehmlassung die Realisierbarkeit
- auch unter dem Aspekt Finanzen - einer solchen substantiell ausgebauten Rola vertieft und detailliert prüfen. Ebenso werden die konkret erforderlichen Voraussetzungen sowie die Chancen und Risiken für den übrigen Schienenverkehr vertieft analysiert.
4.2.3.5 M ö g l i c h e Z w i s c h e n v a r i a n t e n
Zwischen den drei vorgeschlagenen Eckvarianten ist grundsätzlich ein breites Spektrum an Zwischenvarianten denkbar, die verlagerungs- und haushaltspolitische Anliegen in unterschiedlicher Weise gewichten. Für all diese Zwischenvarianten besteht hierbei eine Wechselwirkung zwischen Zielerreichung, Finanzbedarf und Umsetzung einer Alpentransitbörse.
4.2.3.6 A l t e r n a t i v e u n d v e r w o r f e n e M a s s n a h m e n b ü n d e l
Alternativ zu den beiden vorgeschlagenen Massnahmenbündeln wurden in Vorbereitung der Güterverkehrsvorlage auch die folgenden Massnahmen in ihren grundlegenden verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen untersucht:
Einführung neuer fiskalischer Massnahmen ohne Absprache mit EU
Mit einer international nicht abgestimmten rascheren Einführung neuer fiskalischer Massnahmen wie der Alpentransitabgabe (über das im Landverkehrsabkommen vorgesehene Niveau hinaus) und/oder der Alpentransitbörse könnte die Zielerreichung aus reiner Verlagerungsoptik früher als 2017 sichergestellt werden. Die für die Finanzierung des Schienengüterverkehrs notwendigen Fördermittel könnten so theoretisch sehr schnell abgebaut und auf eine schienseitige Flankierung von Alpentransitbörse oder -abgabe verzichtet werden. Indessen erachtet der Bundesrat ein solches Vorgehen namentlich aus rechtlichen, aber auch