Bericht_1
Vernehmlassung 2004/119: Entwürfe und Berichte über die Änderung der Verordnungen 1 - 3 zum Schweizerischen Strafgesetzbuch und der Verordnung über das automatisierte Strafregister · 15 Seiten
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4.4 Ausführungsbestimmungen zum Jugendstrafrecht
Mit Ausnahme der Artikel 12 und 13 über die versuchsweise Einführung neuer Sanktionen oder Vollzugsformen beziehen sich die Bestimmungen des vorliegenden Verordnungsentwurfs nur auf den Vollzug von Sanktionen des Erwachsenenstrafrechts. Ein analoger Regelungsbedarf betreffend die Sanktionen des Jugendstrafrechts besteht unseres Erachtens nicht. Das ergibt sich auch daraus, dass schon die Artikel 2 und 3 der geltenden VStGB 1 über das Vorgehen und die Zuständigkeit beim Zusammentreffen verschiedener Sanktionen im Vollzug nur die Sanktionen des Erwachsenenstrafrechts betreffen. Dabei wird es auch künftig bleiben, wenn die Kantone im Vernehmlassungsverfahren keinen Regelungsbedarf geltend machen.