Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/17: Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung · 17 Seiten

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6.5.1 Allgemeines

Mehrere Vernehmlasser bedauern, dass die verständlichere Systematik der noch jungen Bundesverfassung im VE bereits wieder stark durchbrochen werde, und schlagen eine Zusammenlegung von einzelnen Artikeln vor (z.B. 62 /62a zu 'Bildung und Schulwesen', 63a /64 zu 'Hochschulen und Forschung' o.ä.).

Verschiedentlich werden bei der Terminologie Präzisierungs- oder Änderungswünsche angemeldet (z.B. "Bildungsraum" vs. "Bildungswesen", "Schulwesen" / "instruction publique", "Grundschulunterricht", "Weiterbildung" vs. "Erwachsenenbildung" u.a.), auf die nachfolgend nur noch zum Teil hingewiesen werden kann.

6.5.2 zum Artikel Bildung (Art. 62 VE)

Verschiedene Vernehmlasser monieren, der VE sei vornehmlich technisch-formal ausgefallen und sie fordern für den Zweckartikel grundsätzliche inhaltliche Aussagen über die Bildungsziele (wobei v.a. das Gemein- und Individualwohl heutiger und kommender Geschlechter, die Verantwortungsfähigkeit, Chancengleichheit,

Sozialisierung, Nachhaltigkeit u.a. angesprochen werden); so namentlich von [2:] SP, [5:] LCH, [6:] SBK, [7:] ABSK, SKF, UNESCO-CH. (Vgl. dazu auch TV-1 f.).

Öfter wird zudem gefordert, das Recht auf Bildung sei im VE zu verankern (und allenfalls gegenüber den Kantonen durchzusetzen), nachdem für die Schweiz durch die Ratifizierung von UNO- und Europaratskonventionen in den letzten Jahren doch eine grundlegend neue Situation entstanden sei, der jetzt auch auf Verfassungsstufe unbedingt Rechnung getragen werden müsse; so namentlich [1:] SO, [5:] VSS, [6:]

SAJV, [7:] VPOD; (speziell Durchsetzung:) [7:] Elternlobby sowie [8:] fast alle Einzelpersonen. (Vgl. ebenfalls TV-27).

Eine weiteres Anliegen betrifft die explizite Erwähnung der Privatschulen (und deren Förderung) als Teil des Schweizer Bildungssystems, so namentlich [5:] VSP, [6:] SBK, [7:] ABSK, Elternlobby, mehreren Rudolf-Steiner-Schulen und [8:] fast alle Einzelpersonen. (Vgl. dazu auch TV-2 f., 6 f., 10).

Eng damit zusammenhängend ist die Forderung nach ausdrücklicher Erziehungs- und Schulwahlfreiheit, die (verknüpft mit weiteren Anliegen wie Chancengleichheit, Eigeninitiative und Mitbestimmung, Förderung initiativer Projekte), vor allem von [7:] Elternlobby angemeldet und [8:] von praktisch allen antwortenden Einzelpersonen unterstützt wird (vgl. dazu ebenfalls TV-4).

6.5.3 zum Artikel Schulwesen (Art. 62a VE)

Zusätzlich zu den bereits bisher genannten Anliegen sind hier vor allem zwei

Forderungslinien zu nennen:

a) die Erwähnung der Sekundarstufe II /Gymnasien und anderen Mittelschulen,

die nach Meinung verschiedener Vernehmlasser sonst Gefahr laufen würden,

durch die Maschen der Verfassung (und der Förderung) zu fallen; so namentlich [2:] SP, [5:] KSGR, LCH, VSG, [6:] SBK, [7:]ABSK; und

b) die Forderung nach unentgeltlichem Unterricht bis und mit der Sekundar-

stufe II, so namentlich [2:] SP, Grüne, [7:] VPOD und [8:] einige Einzelpersonen, sowie implizit wohl auch viele, die sich zuvor für die generelle Erziehungs- und Schulwahlfreiheit ausgesprochen haben. (Vgl. dazu auch TV-5, 7 f., 13, 27).

9 BBW / 07.12.04