Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/17: Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung · 17 Seiten
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Einzelpersonen werden im Bericht generell nicht namentlich aufgeführt. Ihre
Antworten lehnen sich zudem fast durchwegs an die Stellungnahmen von bestimmten Institutionen an.
Die Nachweise im Text erfolgen immer nach Vernehmlassergruppen, zunächst in der Reihenfolge der offiziellen Adressatenliste und anschliessend die beiden Gruppen der nicht direkt eingeladene Institutionen und Einzelpersonen; d.h. also grundsätzlich:
[1:] Kantone
[2:] politische Parteien
[3:] Spitzenverbände der Wirtschaft
[4:] Bundesgerichte (keine Stellungnahmen)
[5:] bildungs- und wissenschaftspolitische Organe der Schweiz,
[6:] weitere begrüsste nationale Organisationen;
[7:] andere, nicht direkt angeschriebene Institutionen
[8:] Privatpersonen.
Zur leichteren Identifizierung der Abkürzungen werden die entsprechenden Nummern jeweils in Kursive vorausgestellt. Die Reihenfolge innerhalb einer solchen Vernehmlassergruppe ist jeweils alphabetisch und drückt keinerlei inhaltliche Wertung aus.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nicht im vollen Wortlaut veröffentlicht. Sie können aber im Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (ab 1. Januar 2005:
Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF, Hallwylstrasse 4, 3003 Bern)
eingesehen werden.
Einige Textvorschläge für die Neuformulierung von ganzen Artikeln oder Absätzen sind als repräsentative Beispiele im Anhang B wiedergegeben; auf sie wird im Text jeweils mit "TV- ..."und einer Laufnummer hingewiesen.
3 BBW / 07.12.04