Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/17: Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung · 17 Seiten

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6.5.4 zum Artikel Berufsbildung (Art. 63 VE)

Die häufigste und gewichtigste Forderung zum Berufsbildungsbereich betrifft

a) die explizite Gleichstellung der beruflichen Bildung mit den allgemeinen

(besonders akademischen) Bildungswegen. Ausdrücklich anvisiert wird hier die finanzielle Gleichbehandlung (häufig unter dem mehrdeutigen Stichwort der Chancengleichheit, wie schon unter 6.1 erwähnt); dabei wird meist auf die extremen Unterschiede zwischen den Bildungswegen hingewiesen, besonders bezüglich Umfang und Dauer der Ausbildungsbeiträge (Universitätsstudien werden z.B. bis zum Doktorat mit öffentlichen Mitteln gefördert, während nach der Berufslehre bereits die privat zu finanzierende berufliche Weiterbildung beginnt): so namentlich [3:] SGV; [5:] BCH; [6:] SKGB; [7:] ArbeitgeberV*, KGV*, SMU, Suissetec, SVDW, Viscom*, VSEI; (vgl. auch TV-16).

Die mit Stern * bezeichneten Verbände unterstützten inhaltlich das gleiche Anliegen, sogar mit fast wortgleichen Textvorschlägen, formulieren diese aber nicht für den Artikel Berufsbildung, sondern bezeichnenderweise unter dem Titel Weiterbildung (vgl. TV-23). Umgekehrt fordert Suissetec explizit, den ganzen Weiterbildungsartikel /Art. 63b VE ersatzlos zu streichen. Das Beispiel zeigt, dass für einige Berufsverbände die Trennlinie zwischen den beiden genannten Artikeln noch zu wenig klar formuliert ist.

Mehrfach angesprochen wird ausserdem

b) die Förderung des Wettbewerbs. Während ein Verband eine entsprechende

Bestimmung für den Berufsbildungsartikel fordert ([7:] EVA+T), erachtet das Sekretariat der Wettbewerbskommission einen solchen Verfassungszusatz hier (und in den übrigen Bildungsartikeln) als nicht nötig; das Wettbewerbsprinzip sei durch Art. 27 Abs. 1 BV und Art. 96 BV auf Verfassungsstufe bereits hinreichend garantiert ([7:] WEKO-S).

6.5.5 zum Artikel Hochschulen (Art. 63a VE)

Da für den Hochschulbereich zurzeit noch weitere verfassungsrelevante Reformprojekte laufen (als Stichworte: Hochschullandschaft 2008, Motion WBK-SR von 1999, parlamentarische Initiative Plattner von 2003), wird von vielen Vernehmlassern eine Koordination zwischen allen diesen Projekten gefordert.

Über das konkrete Vorgehen sind die Meinungen aber durchaus kontrovers: Für einzelne ist die Hochschulfrage unverzüglich innerhalb des vorliegenden VE zu regeln, so ausdrücklich [1:] LU, SZ und [2:] CVP. Häufiger ist die Forderung, dieses Thema ganz auszuklammern und im Rahmen eines anderen Projekts zu diskutieren oder wesentlich "anzureichern", so namentlich [1:] AG, GE, VD, (ZH); [2:] SP; [3:]

Economiesuisse, FER, SBG; [5:] CASS, CRUS, EFHK, LCH, SUK, SWTR; [6:] SBK, SEK; [7:] ABSK, BBP. Als inhaltlich ungenügend bezeichnet wird der vorliegenden Artikel zudem von [2:] CSP, Liberalen, [3:] BankierV, Travail.Suisse, [7:] Hotellerie-CH.

Die inhaltlichen Forderungen zum Hochschulartikel betreffen insbesondere

a) eine genauere Klärung und Regelung der gemeinsamen Steuerung (v.a. Abgrenzung von "Koordination", "Zusammenarbeit", "Qualitätssicherung"; gemeinsame Organe, Mehrfachrolle des Bundes als Gesetzgeber und als Träger der ETHs), so namentlich [1:] FR, GE, LU,VD; [5:] CASS, CRUS, KFH, OAQ, SKPH, SUK; [7:]

10 BBW / 07.12.04