Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/17: Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung · 17 Seiten
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6.5.8 zum Artikel Statistik (Art. 65 VE)
Für [1:] AI ist der vorgeschlagene Zusatz unnötig und daher abzulehnen (Bundeskompetenz für die Datenerhebung wäre bereits vorhanden).
Für den Kanton VD sollte das Prinzip des freien Datenzugangs für die Kantone klar verankert werden.
Mit Blick auf die Zuständigkeitsbereiche empfiehlt der [5:] SWTR eine spezifischere Formulierung, wonach einerseits der Bund für die Forschung und andererseits Bund und Kantone zusammen für die Bildung verantwortlich sein sollen, um geeignete Strukturen zur Datenerhebung und –analyse aufzubauen oder anzupassen.
6.5.9 zum Artikel Ausbildungsbeihilfen (Art. 66 VE)
Als Bereich, wo der Bund allenfalls zusätzliche Kompetenzen erhalten sollte, sind bei der Frage 3 (b) weitaus am häufigsten die Ausbildungsbeihilfen genannt worden, wie bereits unter 6.4.erwähnt.
Ergänzend dazu fordern verschiedene Vernehmlasser für den Art. 66 explizit
verpflichtende und nicht nur ermächtigende Formulierungen, so namentlich [1:] OW, VD, ZH; [2:] CSP, SP; [3:] SGB, Travail.Suisse; [5:] VSS, [6:] SBK, SEK; [7:] ABSK, Fisio, KMHS, SKF, VPOD.
Unbesehen um den NFA fordern einzelne Vernehmlasser die volle Verantwortung des Bundes im Tertiärbereich, namentlich [5:] SAJV, VPOD, VSS, und /oder Ausbildungsbeihilfen des Bundes auch ausserhalb des Tertiärbereichs, so besonders [2:] SP, [5:] VSS.
6.5.10 zum Artikel "Jugend- und Erwachsenenbildung" (Art. 67 VE)
Mehrere Vernehmlasser machen auf die nicht mehr zutreffende Artikelüberschrift ("...Erwachsenenbildung", nur in der deutschen Version) aufmerksam.
Vier Vernehmlasser fordern die Streichung des ganzen Artikels, [1:] AI, [2:] Liberale, [7:] CP und Swissmem. Häufiger aber wird der VE ausdrücklich begrüsst und von einigen wird zusätzlich eine verpflichtende Formulierung gefordert; letzteres von [2:] SP, [6:] SBK, [7:] ABSK, SKF, SMR.
Dass auch die spezielle Förderung der schul- und familienergänzenden
Betreuungsaufgaben (Tagesbetreuung) eingeschlossen oder explizit erwähnt werden solle, wird namentlich von [7:] LCH und ProJuv gefordert.
Eine terminologische Verbesserung im Abs. 2, wo in Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen besser von "Bildung" als von "Arbeit" die Rede sein sollte, wird schliesslich noch [7:] ProJuv vorgeschlagen.
13 BBW / 07.12.04