Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/17: Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung · 17 Seiten
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Die drei Bundesgerichte haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet;
ebenso einzelne andere Institutionen, die direkt begrüsst worden waren.
Weitere Einzelheiten dazu sind aus dem Teilnehmer- und Abkürzungsverzeichnis der Vernehmlasser (Antwortenden) im Anhang A ersichtlich.
4. Bericht und weiteres Vorgehen:
Gemäss dem Bundesratsentscheid vom 12. Mai 2004 und da es sich um ein parlamentarisches Vorprojekt handelt, geht der vorliegende Schlussbericht des BBW direkt an die nationalrätliche Kommission, in deren Auftrag die Vernehmlassung durchgeführt wurde. Der Bundesrat ist nur mit einer Informationsnotiz über die Ergebnisse zu informieren.
Der Bundesrat wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zum überarbeiteten Neuregelungsvorschlag und zu den Ergebnissen der Vernehmlassung eine materielle Stellungnahme abgeben, wie er bereits früher erklärt hatte. Auf Wunsch der nationalrätlichen Kommission hatte der Bundesrat schon am 25. Februar 2004 eine erste generelle Meinungsäusserung zur allgemeinen Stossrichtung des parlamentarischen Projekts abgegeben und dabei betont, bis auf weiteres davon absehen zu wollen, sich im Einzelnen und abschliessend zu den verschiedenen Vorschlägen zu äussern.
Die WBK-NR hat ihrerseits bereits am 11. November 2004 in grösserem Rahmen eine sog. "Bildungstagung" an der Universität St. Gallen abgehalten, bei der zahlreiche wichtige Vertreter aus der Schweizer Bildungspolitik anwesend waren und bei der schon über mögliche Stossrichtungen nach der Vernehmlassung diskutiert wurde. Die WBK stützte sich dabei auf einen angeforderten ersten Trendbericht des BBW sowie auf die direkten Auswertungen der bis dahin eingegangenen Stellungnahmen durch ihren eigenen Experten, Prof. B. Ehrenzeller.
5. Darstellung der Ergebnisse im Vernehmlassungsbericht
Die Vernehmlassung zum Thema Bildung, von dem alle Bevölkerungskreise betroffen sind, löste eine sehr breit gefächerte Diskussion aus. Die zahlreichen - und
vielfach recht umfangreichen - Antworten dürfen als bemerkenswert konstruktiv bezeichnet werden. Obwohl im Begleitschreiben des EDI gebeten worden war, die Stellungnahme speziell auf jene Punkte zu konzentrieren, die innerhalb dieser parlamentarischen Initiative neu zur Diskussion gestellt werden, konnten oder wollten sich aber viele Vernehmlasser nicht darauf beschränken.
Es ist klar, dass angesichts dieser grossen Menge und Verschiedenartigkeit der Antworten in der nachfolgenden Auswertung nur die häufigsten und gewichtigsten Punkte angesprochen werden können, und mit Blick auf die Fortsetzung sind dabei eher die Forderungen als die (ebenfalls wichtigen) Begründungen angeführt.
Die Vernehmlasser werden in der Regel mit Abkürzungen zitiert (vgl. Anhang A). Bei Institutionen, für die keine offiziellen oder mehrdeutige Abkürzungen vorlagen, wurden ad hoc neue Sigeln zugeteilt.
2 BBW / 07.12.04