Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/17: Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung · 17 Seiten
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In Klammern die Vernehmlasser, die sich allenfalls zu einer Variante durchringen könnten, falls doch eine der beiden kommen sollte. Bezeichnend ist dabei, dass auf der einen Seite für ZG und die SVP, für die beide Vorschläge eigentlich
"unbefriedigend und unnötig" sind, schon die subsidiäre Variante 1 zu weit geht,
während auf der anderen Seite für die Grünen die Bundeskompetenzen in der Variante 2 immer noch nicht ausreichend sind. Ähnliche "Verbesserungswünsche" nach beiden Seiten werden noch von vielen Vernehmlassern formuliert.
Die häufigsten Modifizierungsvorschläge für die beiden Varianten betreffen
a) verpflichtende Formulierungen statt der kann-Bestimmungen, die als zu unver-
bindlich angesehen werden, und zwar sowohl von Befürwortern der einen wie der anderen Variante (so namentlich von [1:] SO, TG, VD, ZH; [2:] CSP, Grüne, SP, [3:] ArbeitgeberV, BankierV, Economiesuisse, SGB, Travail.Suisse; [5:] CASS, KSGR, SER u.v.a., insgesamt von über 30 Vernehmlassern). Die gleiche
Forderung wird z.T. auch generell, für den gesamten Verfassungsentwurf (VE) erhoben oder bei andern Artikeln nochmals speziell angemeldet. - Der Eindruck, der Bund könne hier entweder beliebig oder gar willkürlich handeln, oder
umgekehrt von den Kantonen faktisch am Eingreifen gehindert werden, ist offensichtlich sehr verbreitet und ergibt in Hinblick auf die Volksabstimmung zumindest erhöhten Erklärungsbedarf.
b) Präzisierung der Kriterien und Mechanismen der Koordination (d.h. wann,
wie, von wem das Scheitern der Koordination festgestellt wird, evtl. Quorum;
Verhinderung von Blockaden etc.), so namentlich von [1:] BL, GL, GR, LU, NE, OW, SO, TG, UR, VD; [5:] LCH, SUK, VSS; [7:] Swissmem. (Vgl. dazu auch TV-9 ff.); und
c) insbesondere auch die genauere Festlegung der Fristen für Koordinations-
lösungen, so speziell [1:] OW, UR, VD; [2:] SP; [3:] Travail.Suisse, [5:] CASS,
SBK, ABSK; [7:] RSS-CH. (Vgl. ebenfalls TV-9 f.).
6.4. Zur Frage 3 (b): weniger oder zusätzliche Sachbereiche in Bundeskompetenz
("Sollten dabei weniger oder weitere Sachbereiche in der Kompetenz des Bundes liegen? Welche?")
Diese Frage nimmt ausdrücklich und ausschliesslich Bezug auf die Formulierung der beiden besprochenen Varianten. In der Reihenfolge der Häufigkeit werden folgende Bereiche genannt, in denen der Bund nach Meinung der Vernehmlasser zusätzliche Kompetenzen erhalten sollte:
a) bei den Ausbildungsbeihilfen, so namentlich [1:] VD, [2:] SP, [3:] SBG, [5:] VSS,
[6:] NKR-CH, SAJV, SBK, [7:] ABSK, SKF sowie 9 Institutionen aus dem Kreis der Rudolf-Steiner-Schulen und 3 Einzelpersonen. Für die ABSK und die beiden letztgenannten Gruppen sind damit ausdrücklich Ausbildungsbeiträge ausserhalb des Tertiärbereichs gemeint. Verschiedene Stellungnahmen weisen in diesem Zusammenhang speziell darauf hin, dass die Frage des Neuen Finanzausgleichs (NFA) im Moment der Vernehmlassung noch gar nicht entschieden sei. Zudem sei die Forderung, sich allein auf die im VE neu zur Diskussion gestellten Punkte zu
7 BBW / 07.12.04