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Vernehmlassung 2005/31: Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) · 16 Seiten

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Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen Entwurf Anhörung April 2006

(GUMV)

vom ...

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 8 Absatz 2, 12 Absatz 4 und 35 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 20041 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG), verordnet:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt:

a. die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung der Bewilligung für die Durchführung zyto- und molekulargenetischer Untersuchungen beim Menschen;

b. die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung der Bewilligung für die Durchführung von Reihenuntersuchungen;

c. die Zusammensetzung und die Organisation der Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (Expertenkommission).

Art. 2 Zuständige Bundesstelle

Zuständige Bundesstelle im Sinne der Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a und 12 Absatz 4 GUMG ist das Bundesamt für Gesundheit (Bundesamt).

SR ..........

1 SR ...; AS 2005 … (BBl 2004 5483) 2005–......