Vorlage

Vernehmlassung 2005/31: Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) · 16 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

2. Kapitel: Durchführung zyto- und molekulargenetischer Untersuchungen

1. Abschnitt: Bewilligungsvoraussetzungen

Art. 3 Grundsatz

Die Bewilligung zur Durchführung zyto- und molekulargenetischer Untersuchungen beim Menschen erhält ein Laboratorium, das:

a. eine verantwortliche Leiterin (Laborleiterin) oder einen verantwortlichen Leiter (Laborleiter) bezeichnet, die oder der die unmittelbare Aufsicht ausübt und sich über die Weiterbildung nach Artikel 4 ausweisen kann;

b. über Laborpersonal verfügt, das sich über die Ausbildung und Berufserfahrung nach Artikel 5 ausweisen kann; und

c. die betrieblichen Voraussetzungen nach Artikel 6 erfüllt.

Art. 4 Weiterbildung der Laborleiterin oder des Laborleiters

1 Die Laborleiterin oder der Laborleiter muss sich über einen der folgenden Titel ausweisen:

a. Spezialistin oder Spezialist für medizinisch-genetische Analytik FAMH;

b. Spezialistin oder Spezialist für klinisch-chemische Analytik FAMH;

c. Spezialistin oder Spezialist für hämatologische Analytik FAMH;

d. Spezialistin oder Spezialist für klinisch-immunologische Analytik FAMH;

e. Spezialistin oder Spezialist für labormedizinische Analytik FAMH (inkl. medizinisch-genetische Analytik).

2 Wurde der Titel nach Absatz 1 Buchstaben b-d vor dem 1. März 2003 erworben, so wird der Zusatz «inkl. DNS/RNS-Diagnostik» benötigt.

3 Anstelle der Titel nach Absatz 1 kann auch ein anderer gleichwertiger Titel anerkannt werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (Departement) entscheidet über die Gleichwertigkeit.

Art. 5 Ausbildung und Berufserfahrung des Laborpersonals

1 Mindestens die Hälfte des mit Analysen beauftragten Laborpersonals muss sich ausweisen können über:

a. eine abgeschlossene Ausbildung als medizinische Laborantin oder medizinischer Laborant mit Diplom einer vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannten Schule, ein eidgenössisches Diplom als biomedizinische Analytikerin oder biomedizinischer Analytiker HF oder eine gleichwertige Ausbildung; oder