Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/61: Verordnung über Koexistenzmassnahmen beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie beim Umgang mit daraus gewonnenem Erntegut (Koexistenzverordnung) · 18 Seiten

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Nationale Bedeutung

ENHK ist der Meinung, dass der Anbau von GVO oder die Kontamination mit solchen in jeglichen kultivierten oder nicht kultivierten Flächen an Orten und in Naturdenkmälern von nationaler Bedeutung verboten sein sollte.

4.3 Fragen

Ist der Sortenvertreter der Inverkehrbringer? (swisssem)

Ist der Zusammenschluss zu GVO-freien Gebieten erlaubt? (SP, SAG, WWF, FiBL, GPS, greenpeace, demeter, Bio Suisse, BasA)

Gilt die Koexistenzverordnung auch für den Anbau im Gewächshaus? (SAG, WWF, BasA, greenpeace)

Was sind die Auswirkungen von (bereits) verunreinigtem Saatgut auf die Koexistenzregelung? (SAG, WWF, greenpeace)