Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/61: Verordnung über Koexistenzmassnahmen beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie beim Umgang mit daraus gewonnenem Erntegut (Koexistenzverordnung) · 18 Seiten
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0 Vorbemerkung
Die Struktur des vorliegenden Berichts wurde so gewählt, dass im Anschluss an die Ziffer 1 (Ausgangslage) und Ziffer 2 (Verfahren der Anhörung) in Ziffer 3 eine Zusammenfassung der Ergebnisse und eine Übersicht der Bemerkungen zu den einzelnen Themen dargestellt wird. Die detaillierten Ergebnisse werden unter Ziffer 4 mit allen Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln, den vorgeschlagenen Ergänzungen und den gestellten Fragen aufgeführt.
Vernehmlassungsteilnehmer, die sich in ihrer Eingabe den Stellungnahmen anderer Vernehmlassungsteilnehmer angeschlossen haben, sind in Anhang 2 aufgeführt. Nachstehend sind die verweisenden Vernehmlassungsteilnehmer nur dann gesondert erwähnt, wenn sie neben dem allgemeinen Verweis noch eigene Stellungnahmen zu ausgewählten Themen abgegeben haben. Die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen der Vernehmlassungsteilnehmer sind in Anhang 1 alphabetisch aufgeführt.
Nach der Verordnung vom 17. August 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061.1) wird der Ergebnisbericht der Anhörung nach dem Beschluss des Departementchefs durch die Bundeskanzlei in elektronischer Form öffentlich zugänglich gemacht.
1 Ausgangslage
Die Verordnung zum vorliegenden Bericht geht auf das Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz) vom 21. März 2003 zurück. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden alle Anträge zur Aufnahme eines befristeten Moratoriums für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde die Aufnahme eines entsprechenden Artikels im Landwirtschaftsgesetz. Daraufhin haben einige Befürworter die Volksinitiative „Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft“ zur Durchsetzung eines Anbaumoratoriums für GVP lanciert. Unter anderem wurde von den Initianten ein entsprechendes Moratorium gefordert, weil die Bedingungen für den Anbau von GVP in der Schweiz nicht geregelt seien. Gleichzeitig mit der Eröffnung der Abstimmungskampagne der Volksinitiative „Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft“, wurde dann die Anhörung der Koexistenzverordnung gestartet. Mit der Annahme der Initiative am 27. November 2005 durch das Schweizer Stimmvolk können bis zum 27. November 2010 keine GVP in der Schweiz angebaut werden.
Die Koexistenzverordnung soll den Schutz der Produktion ohne gentechnisch veränderte Organismen bei gleichzeitigem Anbau von GVP gewährleisten. Die Koexistenzverordnung wird die Bedingungen für den Anbau von Vermehrungsmaterial von GVP sowie den Umgang mit entsprechendem Erntegut auf landwirtschaftlichen Betrieben regeln. Der Bewilligungsinhaber, der gentechnisch verändertes Saatgut in Verkehr bringen will, muss unter Einhaltung der Rahmenbedingungen Massnahmen definieren, damit der Schutz der Produktion ohne GVP gewährleistet ist. Insbesondere gehört dazu die Anweisung zur Einhaltung einer Isolationsdistanz, um die Verunreinigung durch Auskreuzung via Pollen zu minimieren. Alle Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Saatgut werden gleichzeitig mit der Koexistenzverordnung durch die Anpassung der Saatgutverordnung geregelt.
2 Verfahren der Anhörung
Die Anhörung zur Koexistenzverordnung wurde am 3. Oktober 2005 eröffnet. Begrüsst wurden neben den Kantonen, den kantonalen Landwirtschaftsdirektionen und Landwirtschaftsämtern, 15 politische Parteien, 49 Bundesstellen sowie 234 weitere Organisationen und interessierte Kreise, insgesamt 345 Adressaten. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen lief am 3.