Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/61: Verordnung über Koexistenzmassnahmen beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie beim Umgang mit daraus gewonnenem Erntegut (Koexistenzverordnung) · 18 Seiten

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Januar 2006 ab. Bis Mitte Januar 2006 gingen insgesamt 81 Antworten ein (vgl. Anhang 1, Abkürzungen der Vernehmlassungsteilnehmer), darunter die Kantone mit Ausnahme von AR, SG und UR, 5 politische Parteien, 5 Bundesstellen und 48 weitere Organisationen und interessierte Kreise, davon 2 nicht begrüsste.

3 Zusammenfassung der Ergebnisse

Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen eine Regelung der Bedingungen für den Anbau von Vermehrungsmaterial GVP und des Umgangs mit entsprechendem Erntegut. Eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber einer Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt, welche die Koexistenz von GVP und nicht-GVP regelt, haben sieben Vernehmlassungsteilnehmer. Die Mehrheit der übrigen Teilnehmer findet die Ausarbeitung der Verordnung trotz des Moratoriums vom 27. November 2005 sinnvoll, wobei jedoch gut die Hälfte eine Überarbeitung im Zusammenhang mit dem Moratorium oder zumindest eine Neubeurteilung nach Ablauf des Moratoriums beantragen. Acht Vernehmlassungsteilnehmer beantragen ausserdem, dass die Verordnung nach fünf Jahren aufgrund eventueller neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erneut in die Anhörung geschickt wird.

Grundsätzliche Haltungen der Vernehmlassungsteilnehmer zur vorliegenden Koexistenzverordnung.

Wenig kritisch Kritisch Sehr kritisch* Enthaltung

Kantone FR AG, GR, NE, TI, BL, BS, GE, LU, GL

VD, VS, ZG NW, SH, SO, SZ,

TG, ZH, OW, JU

Politische FDP GPS, SP, PCS CVP

Parteien

Wirtschaft centre patronal, SGCI, Syngenta

economiesuisse,

Konsum coop, kf EKKf, FRC,

Konsumenten-

schutz

Umweltschutz BasA, EFBS, Vogelwarte

greenpeace, pro Sempach

natura, SAG, SVS,

WWF

Landwirtschaft SGPV, VLAS Lobag, SBV, TBV, BFO, Bio Suisse, ALP

prométerre, svial demeter, FiBL,

KOLAS, swiss

granum, swisssem,

VKMB

Biotechnologie Gen Suisse, Forum

Internutrition Genforschung Gewerbe SGV VSSJ KV Schweiz

andere VKGS VKCS IWMC-CH, FSU,

SchwA, BJ

* befürworten eine Ausarbeitung der Regelung zur Koexistenz zum heutigen Zeitpunkt, lehnen die Verordnung in dieser Form jedoch ab.

Eine ablehnende Haltung gegenüber der Schaffung einer Verordnung zur Koexistenz zum jetzigen Zeitpunkt haben folgende Vernehmlassungsteilnehmer: EVP, AgorA, ENHK, AI, BE, VSF, SOBV.

GL verzichtet auf eine Stellungnahme aus dem Grund, dass der Anteil der Gemeinden, die beschlossen gentechnikfrei zu bleiben, in diesem Kanton im gesamtschweizerischen Vergleich