Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/61: Verordnung über Koexistenzmassnahmen beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie beim Umgang mit daraus gewonnenem Erntegut (Koexistenzverordnung) · 18 Seiten
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genannt werden, seien die Verpflichtungen der Bewilligungsinhaber zu wenig konkret und somit eine Kontrolle erschwert. Dagegen beantragen einzelne eine Ausdehnung der Kompetenzen der Kantone. So soll es ihnen freigestellt werden, wie und in welchem Rahmen sie die Kontrollen durchführen.
4 Detaillierte Ergebnisse
Grundsätzlich wird eine detaillierte Regelung der Haftpflicht im Schadensfall beantragt (demeter, SP, swisssem, VS, NE, ZH, NW, VSSJ, Lobag, BFO, TBV, kf, prométerre), ein stärkerer Schutz der gentechnikfreien Produktion (SP, pro natura, SZ, Konsumentenschutz, SAG, VS, VD, NE, GE, JU, WWF, FiBL, greeenpeace, GPS, BL, Bio Suisse, demeter, BasA, KOLAS, SVS, VKMB), ein Schutz der Natur (FRC, VD, greenpeace, ENHK, SP) sowie eine Aussage zum Schutz der Saatgutproduktion (SP, SAG, FiBL, greeenpeace, Bio Suisse, VKMB). Bezüglich der Saatgutproduktion wird eine Senkung der Verunreinigungslimite im Saatgut auf 0.1% beantragt (EKKf, SAG, pro natura, WWF, GPS, BasA, coop, SVS).
Ausserdem wird eine Lösung der Frage zur Schnittstelle zur Lebensmittelverordnung beantragt (SP, pro natura, SAG, WWF, FiBL, greenpeace, ZH, GPS, Bio Suisse, demeter, SVS). Prométerre wünscht, dass die Koexistenz- und die Saatgutverordnung zusammengelegt werden.
Der Kanton Thurgau möchte eine genauere Bezeichnung als GVO. Sie schlagen eine Trennung zwischen genetisch unverfälschten Organismen und transgenen Organismen vor.
4.1 Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln
Einige Vernehmlassungsteilnehmer beantragen einen Zweckartikel, der einen Bezug zum Gentechnikgesetz leistet und das Verursacherprinzip verankert (pro natura, SAG, WWF, FiBL, greenpeaceace, GPS, NW, Bio Suisse, demeter, BasA, SVS).
Die Kantone SZ, BL und SO beantragen einen Ingress mit dem Verweis auf Artikel 7 des Gentechnikgesetzes.
ARTIKEL 1
Der Naturschutz beantragt eine Definition des Geltungsbereiches von der Saatguterzeugung über den Anbau bis zur Lebensmittelverarbeitung (pro natura, SAG, WWF, FiBL, greenpeace, GPS, Bio Suisse, demeter, BasA, SVS, VKMB). Andere möchten ihn definieren „bis zur Übergabe an den Erstabnehmer“ (Lobag, Internutrition, SBV). Einige wollen den Anbau in Hausgärten verbieten (VS, VD, WWF, ZH, AI, Lobag), oder erachten den Vollzug in dem Bereich nicht realisierbar (EFBS, GR). FiBL und Bio Suisse sind der Meinung, dass der Anbau in Hausgärten durch die Freisetzungsverordnung zu regeln sei.
Des Weiteren wird beantragt, dass die Forschung oder Freilandprüfung ausgenommen werden soll (Syngenta, SGCI, economiesuisse, Internutrition). Gentechnisch veränderte Mikroorganismen (SAG, WWF, FiBL, Bio Suisse, demeter, BasA) und Forstpflanzen (coop) sollen dagegen eingeschlossen werden.
ARTIKEL 2
Von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmern wird beantragt, dass eine generelle Definition des Feldrandes (FRC, ZH, AG), oder eine für verschiedene Kulturen (pro natura, SP, swissem, SAG, WWF, FiBL, greenpeace, GPS, Lobag, Internutrition, Bio Suisse, demeter, BasA, SBV,