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Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 14 Seiten
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Leistungen des Bundes – Verordnung 341.1
a. Grundangebot: Zuschlag anerkannte Personaldota-
pro: tion in Stellenprozenten:
1. Sozialpädagogische Wohngruppe 450%
2. Kleinsteinrichtung (7-10 Plätze) Einrichtung 100%
3. Erhöhte Gruppengrösse der Platz, ab 11. 10%
Kleinsteinrichtung Platz
b. Zusatzangebote Zuschlag anerkannte Personaldotati-
pro on in Stellenprozenten:
1. Notaufnahmegruppe/Abklärung Gruppe 150%
2. Geschlossenheit Gruppe 150%
3. Disziplinarabteilung Platz 10%
4. Berufliche Ausbildung mit Platz 60%
interner Berufsschule
5. Berufliche Ausbildung ohne Platz 50%
interne Berufsschule
6. Tagesstruktur pauschal Gruppe 200%
7. Progressionsstufe Platz 25%
5 Für die Berechnung der Betriebsbeiträge sind die anerkannten Aufenthaltstage im Zeitraum vom 1. August des vorangehenden Kalenderjahres bis zum 31. Juli des Beitragsjahres massgeblich. Diese werden in Bandbreiten festgehalten und bestimmen den Faktor für die Beitragshöhe gemäss folgender Einstufung:
Stufe Bandbreite in Prozent Faktor
1 100% 100%
2 95-99% 97%
3 90-94% 92%
4 85-89% 87%
5 80-84% 82%
usf.
6 Bei Nichterfüllung der Quote (Art. 1 Abs. 2 Bst. f) werden die anerkannten Personalkosten für die effektive Dauer der Nichterreichung um 10 Prozent gekürzt.