Bericht (Bundespatentgericht)
Vernehmlassung 2006/120: Patentanwaltsgesetz (PAG); Bundesgesetz über das Bundespatentgericht (Bundespatentgerichtsgesetz; PatGG) · 22 Seiten
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1 Ausgangslage
In Wirtschaftskreisen wird seit längerer Zeit die Schaffung eines spezialisierten Gerichts für Patentstreitigkeiten gefordert. Insbesondere die Schweizer Gruppe der AIPPI und INGRES haben sich in den letzten Jahren mit Unterstützung der economiesuisse mit Nachdruck für die Konzentration der Patentstreitigkeiten bei einer einzigen nationalen Instanz eingesetzt und der Verwaltung entsprechende Regelungsvorschläge unterbreitet.
Im Rahmen des zweiten Vernehmlassungsverfahrens zur Revision des Patentrechts, welches vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2004 durchgeführt wurde, stellte der Bundesrat eine Grundsatzregelung zur Schaffung eines Bundespatentgerichts zur Diskussion. Dieser Vorschlag war weitgehend unbestritten und wurde von einer deutlichen Mehrheit der dazu eingegangenen Stellungnahmen begrüsst. Die Vernehmlassung betraf jedoch einen umfangreichen Katalog von Themen unterschiedlicher Dringlichkeit und unterschiedlicher Tragweite. Der Bundesrat beschloss deshalb an seiner Sitzung vom 11.
März 2005, sich zunächst auf den Kernpunkt der Revision, die Frage der Patentierung biotechnologischer Erfindungen, zu konzentrieren. Dieses Paket wurde vom Parlament in der Schlussabstimmung vom 22. Juni 2007 verabschiedet. Die Ausbesserung der Schwachstellen bei der Rechtspflege stellte der Bundesrat vorläufig zurück, weil dieses Anliegen im Vergleich zu den übrigen Aspekten der Patentgesetzrevision als weniger dringlich erachtet wurde und die Vorlage noch wenig ausgereift war. In seinen Jahreszielen für das Jahr 2006 nahm der Bundesrat dieses letzte Anliegen der laufenden Patentgesetzrevision wieder auf.
Die Forderung nach der Schaffung eines Bundespatentgerichts ist zudem Gegenstand der am 17.
Juni 2005 von Ständerätin Leumann-Würsch eingereichten parlamentarischen Initiative (05.418). Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 24. April 2006 im Verfahren der Vorprüfung behandelt, die entsprechenden Anliegen als begründet erachtet und der Initiative einstimmig Folge gegeben.
Die Gesetzesvorlage zum Bundespatentgericht bezweckt die Schaffung eines nationalen Spezialgerichts erster Instanz mit ausschliesslicher Zuständigkeit in patentrechtlichen Verletzungs- und Rechtsgültigkeitsfragen. Das Gericht setzt sich aus juristisch sowie technisch ausgebildeten Richterinnen und Richtern zusammen. Das Verfahren wird im Wesentlichen von der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt; den besonderen patentrechtlichen Gegebenheiten wird durch Ausnahmeregelungen Rechnung getragen.
2 Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat beauftragte mit Beschluss vom 29. November 2006 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, eine Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über das Bundespatentgericht durchzuführen.
Die Vernehmlassung wurde am 29. November 2006 eröffnet. Sie dauerte bis zum 30. März 2007. Es gingen insgesamt 82 Stellungnahmen ein. Davon nahmen 72 materiell Stellung.
3 Zusammenfassung des Ergebnisses
Der Entwurf zu einem Bundesgesetz über das Bundespatentgericht wird von der überwiegenden Mehrheit der Kantone, von FDP und SVP, Wirtschafts- und Industriekreisen, der Mehrzahl der Gerichte und Hochschulen sowie sämtlichen Fachrechtsorganisationen begrüsst. Ablehnend äusserten sich der Kanton AI, zwei Parteien (SP, LPS), drei kantonale Gerichte (ZH, SZ sowie SG), die Uni BE sowie Wirtschaftsverbände der Westschweiz (Centre patronal, FER, SGV-CVAM,). Neben einer befürchteten neuen Zersplitterung der Rechtsprechung infolge der Schaffung von Spezialgerichten, werden insbesondere föderalistische Bedenken geäussert sowie die Notwendigkeit, Verhältnismässigkeit und Opportunität eines Bundespatentgerichts in Frage gestellt.