Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/121: Ausführungserlasse zum Geoinformationsgesetz · 46 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ein neues Geoinformationsrecht für die Schweiz

1.1.1 Konzeptionelle Grundlage: Geoinformationsstrategie des Bundes

Die rasante technische Entwicklung der letzten 20 Jahre hat zunehmend zu digitalen Geoinformationen geführt. Heute werden nicht nur die meisten raumbezogenen Daten in elektronischer Form verwaltet, sondern immer mehr Datensätze auch im Internet angeboten. Dazu gehören nicht nur die Stadt- und Ortspläne, die heute im Internet verfügbar sind, sondern zahlreiche spezifische Geowebdienste, welche vom Bund, von den Kantonen und von den Gemeinden – meist kostenlos – angeboten werden. Alleine in der Bundesverwaltung liegen heute über hundert verschiedene Geodatensätze vor.

Die Geoinformation hat auch eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung: Das Arbeitsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bezeichnete Anfangs 2004 – neben der Nano- und der Biotechnologie – die Geotechnologie als eine der drei wichtigsten innovativen Entwicklungsbereichen. Der weltweite Geoinformationsmarkt wird für das Jahr 2005 auf einen Wert vom 30 Mia. US-Dollar geschätzt. Das aktuelle Marktvolumen des schweizerischen Geodatenmarktes wird auf rund 200 Mio. Franken geschätzt, obwohl dieser noch wenig entwickelt ist, der Zustandswert der in der Bundesverwaltung vorhandenen Geodaten auf ca. 5 Mia. Franken.

Der Bundesrat hat schon früh die zunehmende Bedeutung von Geoinformation erkannt. Um dieser Entwicklung innerhalb der Bundesverwaltung genügend Rechnung zu tragen, hat er mit Beschluss vom 25. Februar 1998 die interdepartementale GI & GIS-Koordination (KOGIS) geschaffen. Am 15. Juni 2001 verabschiedete der Bundesrat eine Strategie für die Geoinformation beim Bund (Geoinformationsstrategie). Bereits diese Strategie umfasst die Schaffung einer „Regelung, welche den Vertrieb, den Austausch und den Zugang zu Geoinformationen erleichtert, unter Einhaltung des Schutzes von Personendaten“. Gleichzeitig beauftragte der Bundesrat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), im Rahmen der Umsetzung der Geoinformationsstrategie eine Nationale Geodaten-Infrastruktur (NGDI) aufzubauen. Am 16. Juni 2003 wurde dem Bundesrat ein Umsetzungskonzept vorgelegt. Dieses sieht als eine der Umsetzungsmassnahmen die Schaffung eines Geoinformationsgesetzes vor. Das nun vorliegende Gesetzgebungspaket, bestehend aus dem Geoinformationsgesetz und den hier erläuterten Verordnungen stellt somit ein Standbein der Geoinformationsstrategie dar.

Unter NGDI wird ein von allen für die Bereitstellung von Geobasisdaten Verantwortlichen gemeinsam entwickeltes, genutztes und fortgeführtes System von politischen, institutionellen und technologischen Massnahmen verstanden. Dieses System stellt sicher, dass Verfahren, Daten, Technologien, Standards, rechtliche Grundlagen, finanzielle und personelle Ressourcen zur Gewinnung und Nutzung von Geoinformationen ziel- und bedarfsorientiert den beteiligten Verwaltungen, Organisationen und Bürgern auf allen Entscheidungsebenen (lokal, regional und national) zur