Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/122: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen (FRONTEX) · 13 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht

genannten Haushalt leisten, und zwar proportional zum Anteil ihres Bruttosozialprodukts am Gesamtbruttosozialprodukt aller beteiligten Staaten. Diese Einzelheiten ihrer Beteiligung wurden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen ihnen und der Europäischen Gemeinschaft10 geregelt, deren Unterzeichnung durch die EG demnächst erfolgen wird. Artikel 2 dieser Vereinbarung vorsieht, dass die beiden Staaten sich entsprechend dem in Artikel 12 Absatz 1 des Assoziierungsabkommens festgelegten prozentualen Anteil am Haushalt von FRONTEX beteiligen. Diese Berechnungsmethode gilt auch für den Fall, dass die Schweiz nach Artikel 11 Absatz 3 SAA11 einen finanziellen Beitrag an den allgemeinen Haushalt der Europäischen Gemeinschaften leisten muss. Es ist demnach wahrscheinlich, dass diese Methode auch in die Verwaltungsvereinbarung übernommen wird, die die Schweiz zu den Einzelheiten ihrer Teilnahme an FRONTEX mit der EG aushandeln muss.

3.1.2 Auswirkungen auf die Bundesfinanzen und das Bundespersonal

Auf der Grundlage von Artikel 11 Absatz 3 SAA wird die finanzielle Beteiligung der Schweiz für ihre Teilnahme an FRONTEX auf durchschnittlich 1,9 Millionen Schweizer Franken pro Jahr geschätzt. Dieser Betrag wird nicht notwendig jedes Jahr gleich hoch sein, sondern den Umständen und Bedürfnissen der Agentur entsprechend schwanken können. Es muss noch definiert werden, wie dieser Betrag finanziert werden soll. Im geltenden Finanzplan sind keine Mittel zu seiner Finanzierung enthalten. Diese Ausgabe wird erstmals im Voranschlag 2008 und im Finanzplan 2009-2011 enthalten sein. Da der Beitrag erst nach dem formellen Inkrafttreten der Teilnahme geschuldet ist, dürfte die erste Zahlung im Prinzip frühestens im Jahr 2009 fällig sein, sofern das Verfahren zur Genehmigung des Notenaustauschs sowie des zusätzlichen Administrativabkommens in der Schweiz und in der EU sowie die Ratifikation des Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommens12 durch die EU Anfang 2007 reibungslos verlaufen. Die Teilnahme der Schweiz an FRONTEX zieht keine Personalaufstockung nach sich.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Die Kantone beteiligen sich an der Anwendung der Schengen-Assoziierungsabkommen und haben im Zuge der Umsetzung der Weiterentwicklungen des Schengen- Besitzstands insbesondere im Polizeibereich allgemeine Mehrkosten zu tragen. Fast alle Grenzkantone übertragen die Durchführung gewisser grenzpolizeilicher Aufgaben oder Tätigkeiten im Grenzraum dem Grenzwachtkorps. In den meisten Flugplätzen mit Zollabfertigung sowie in den nationalen Flughäfen Basel-Mülhausen, Genf und Zürich wird die Personenkontrolle jedoch von der Kantonspolizei durchgeführt; sie erfolgt getrennt von der Kontrolle

10 Vgl. Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, KOM (2006) 178 endg.

11 BBl 2004 6447

12 BBl 2004 6447