Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/24: Verordnung über Diplome, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen; Verordnung des EDI über die anerkannten Studiengänge für Chiropraktik ausländischer universitärer Hochschulen · 24 Seiten
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1 Ausgangslage
Das Medizinalberufegesetz (MedBG) wurde mit der Schlussabstimmung am 23. Juni 2006 vom Parlament verabschiedet und tritt (mit Ausnahme des Teils zum Register Artikel 51 ff. MedBG) voraussichtlich auf den 1. September 2007 in Kraft. Insbesondere im Zusammenhang mit der Erteilung der eidgenössischen Diplome und Weiterbildungstitel, sowie im Zusammenhang mit der Weiterbildung und der Akkreditierung der Weiterbildungsgänge musste eine entsprechende Verordnung erarbeitet werden.
Zusammen mit dem Entwurf der Verordnung über Diplome, Weiterbildung und die Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen wurde die materiell im Zusammenhang stehende Verordnung des EDI über die anerkannten Studiengänge für Chiropraktik ausländischer universitärer Hochschulen zur Anhörung vorgelegt.
2 Zum Anhörungsverfahren
Begrüsst wurden die Kantone und interkantonale Organisationen, politische Parteien, Spitzenverbände der Wirtschaft, Organisationen des Gesundheitswesens, des Bildungswesens im Bereich Gesundheit, Berufsorganisationen im Bereich Gesundheit, insgesamt 137 Adressaten (vgl. Anhang 3). Das Anhörungsverfahren dauerte vom 20. Dezember 2006 bis zum 19. Februar 2007. Insgesamt gingen 66 Antworten und Stellungnahmen ein, darunter diejenige von 24 Kantonen, 3 politischen Parteien und 29 weiteren Organisationen und interessierten Kreisen sowie von 7 nicht begrüssten Organisationen, Verbänden und Privatpersonen (vgl. Anhang 2).
Der nachfolgende Bericht enthält die Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen, gegliedert nach dem allgemeinen Vorbringen zu den genannten Verordnungen, gefolgt vom detaillierten Vorbringen zu den einzelnen Artikeln. Die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen der Anhörungs-Teilnehmenden sind in Anhang 1 aufgeführt.
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
Die beiden vorgelegten Verordnungen werden in der Anhörung grundsätzlich positiv aufgenommen. Die Verordnung über Diplome, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen wurde von 17 Anhörungsteilnehmenden ausdrücklich gut geheissen, 9 sind der Meinung, dass keine Bemerkungen anzubringen seien und in 7 Rückmeldungen wird auf eine Stellungnahme verzichtet. Die Verordnung des EDI über die anerkannten Studiengänge für Chiropraktik ausländischer universitärer Hochschulen wurde von 10 Anhörungsteilnehmenden ausdrücklich begrüsst, 14 halten Bemerkungen für unnötig und 4 verzichten ganz auf eine Rückmeldung. Es gibt keine ablehnenden Aussagen gegenüber den Verordnungen als Ganzes.
Allgemein beurteilt man es als sinnvoll, dass die "Hauptverordnung" zum MedBG kurz gehalten wird, um sie möglichst zusammen mit dem Gesetz in Kraft setzen zu können.
Die Diskussion wurde allgemein sehr breit geführt: Für die Kantone ist der Themenkreis Berufsausübung (3. Abschnitt der Verordnung) zentral. 4 Kantone (GE, ZG, AI und UR) sind der Meinung, dass die Entwürfe keine wesentlichen Neuerungen für die Kantone mit sich bringen. JU und TG begrüssen die Harmonisierungsbemühungen auf Bundesebene. SO, ZG, AI, LU, JU, TI, TG und BS stimmen den Verordnungen ausdrücklich zu. Kein Kanton lehnt die Verordnungen ab.
Berufsorganisationen wie die FMH, SSO, die Organisation der Schweizer Grundversorger, FMCH, die Schweiz. Gesellschaft für ORL sowie SAMW, SMIFK und der Kanton SZ äussern sich fast einheitlich zur Anrechnung von im Ausland geleisteten Weiterbildungsperioden, zur Akkreditierung und zur Berufsbezeichnung. Betreffend Anrechnung der Weiterbildungsperioden wie auch betreffend die Berufsbezeichnungen möchte man an der geltenden Regelung in der VO FMPG festhalten. Die Gebühren für die Akkreditierung werden allgemein als zu hoch eingeschätzt und von verschiedenen