Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 18 Seiten
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diert werden. Sie fordern ausserdem, den Bürgern solle es ermöglicht werden, eigene digitale Fotografien zu verwenden. Auf den Aufbau einer staatlichen Infrastruktur zur Erstellung der Fotografien solle verzichtet werden.
1 Organisation (SRK) hebt hervor, dass die Einführung und Entwicklung neuer Technologien im Zusammenhang mit der Erhebung biometrischer Daten zur Entstehung neuer Arbeitsplätzen führe.
1 Organisation (AO) fordert, angesichts der kurzen Frist für die Einführung der biometrischen Pässe müsse sichergestellt werden, dass die schweizerischen Auslandvertretungen rechtzeitig mit der nötigen Infrastruktur ausgerüstet seien, damit den Auslandschweizern gegenüber ihren Landsleuten in der Schweiz keine Nachteile entstünden.
1 Organisation (CP) würde eine Lösung begrüssen, welche die Erfassung der biometrischen Daten an mehr als nur 8 Standorten ermöglichen würde.
6.2.2.2 Information der Bevölkerung
2 Verbände (Gmde, SSV) sowie 1 Organisation (SVEK) halten fest, der Bund werde Merkblätter zum Ausstellungsverfahren zur Verfügung stellen. Diese müssten selbsterklärend sein und den antrags- und ausstellenden Behörden kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
6.3 Grundrechte, Datenschutz
6 Kantone (ZH, GL, FR, SO, BL, JU), äussern datenschutzrechtliche Bedenken. In der Vernehmlassung 2005 habe man (BL, GL, SO) Vorbehalte, insbesondere datenschutzrechtlicher Natur (Missbrauchsgefahr z.B. beim Zugriff auf Daten im Ausland, offene technische Fragen etc.) geäussert. Diese Fragen zu den Gefahren der neuen Technologie und dem Datenschutz seien immer noch offen. Dies trage (FR) sicher nicht dazu bei, die zahlreichen Personen zu beruhigen, welche sich zu Recht über die Möglichkeiten des Missbrauchs der neuen Technologie sorgen.
1 Partei (FDP) verweist betreffend Benutzung, Datenverwendung und Datenschutz auf Ihre Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung 2005 zur Einführung des biometrischen Passes. Jene Fragen müssten im Rahmen der parlamentarischen Beratung beantwortet werden.
1 Organisation (BBA) hält fest, die EG-Ausweisverordnung - mithin die geplante Umsetzung ins nationale Recht - verletze das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, da sie keine Wahl lasse zwischen Ausweisen mit oder ohne Biometriechip. Ausserdem sei die geforderte Vertraulichkeit der Daten mit der heutigen Technik nicht zu erfüllen.
1 Organisation (Identität Schweiz) verlangt, sämtliche auf dem Chip erfasste Daten müssten dem rechtmässigen Inhaber bekannt sein. Es seien nur Daten zu speichern, welche der zweifelsfreien Identifikation des Inhabers dienten. Bei Staatenlosen sei die frühere Staatsangehörigkeit oder das Herkunftsland einzutragen. Erfasste Daten seien unter Datenschutz zu stellen, d.h. nur autorisierten polizeilichen in- und ausländischen Stellen zugänglich zu machen. Diese seien zur Gewährleistung des Datenschutzes zu verpflichten.
1 Organisation (SRK) gibt grundsätzlich zu bedenken, dass die Anhäufung und Vernetzung von Daten immer auch Risiken berge, z.B. Rückschlüsse erlaube, die über den eigentlichen Zweck der Identifikation hinausgehen. Dieser behördliche Handlungsspielraum ermögliche eine gewisse Willkür, bei der die Verletzung der Privatsphäre sowie von Persönlichkeits- und Menschenrechten nicht ausgeschlossen werden könne. Es bestehe das Risiko der Zweckentfremdung für polizeiliche oder strafrechtliche Ermittlungen oder von Krankenkassen oder Versicherungen, um sich ein Bild über den Gesundheitszustand ihrer Versicherten zu machen.