Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 18 Seiten

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1 Einleitung

Mit Beschluss vom 29. September 2006 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), den Bericht und den Vorentwurf zur Einführung biometrischer Ausweise (Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht) in die Vernehmlassung zu geben. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 8. Januar 2007.

Begrüsst wurden 98 Adressaten. 46 von Ihnen haben formell eine Stellungnahme eingereicht (sämtliche Kantone bis auf UR und NE, die Parteien CVP, FDP, LPS, SPS, SVP sowie die Verbände bzw. Organisationen economiesuisse, SGV, SAGV, Gmde, SSV, KKJPD, VKP, SVEK, M.Prix, ACSP, Identität Schweiz, SRK, VKM, AO, BBA sowie CP. Das BGer und die SPS haben in ihren Schreiben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. M.Prix hat auf eine Stellungnahme im Rahmen dieser Vernehmlassung verzichtet, jedoch ausdrücklich auf seine Stellungnahme vom Vorjahr verwiesen. Ausgewertet wurden damit 44 materielle Stellungnahmen.

2 Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage

Anlässlich seiner Sitzungen vom 15. September 2004 und 13. April 2005 beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Einführung biometrischer Pässe im Rahmen eines Pilotprojektes und zusätzlich damit, dem Parlament einen Entwurf für die Revision des Ausweisgesetzes vorzulegen. Von Juni bis September 2005 wurde zu den Ergebnissen dieser Arbeiten eine Vernehmlassung durchgeführt (vgl. BBl 2005, S. 4347 ff. sowie die Ergebnisse der Vernehmlassung auf http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1303/Ergebnisbericht_d.pdf).

Mit der Annahme des Abkommens über die Assoziierung der Schweiz an Schengen und Dublin am 5. Juni 2005 durch das Schweizer Volk ergab sich eine veränderte Situation im Hinblick auf die definitive Einführung des biometrischen Passes in der Schweiz. Der Rat der EU hat am 13. Dezember 2004 eine Verordnung über die Einführung von biometrischen Daten in Pässen und Reisedokumenten der im Schengenraum liegenden Länder verabschiedet (EG-Ausweisverordnung). Diese stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar, über deren Übernahme die Schweiz zu entscheiden hat. Nach Inkrafttreten des Schengen-Assoziierungsabkommens muss die Schweiz, unter Vorbehalt der Genehmigung der Übernahme, spätestens innerhalb von zwei Jahren biometrische Pässe und Reisedokumente definitiv einzuführen. Nach heutiger Planung soll das Schengen-Assoziierungsabkommen 2007, einen Monat nach der Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten, in Kraft treten.

Da die Vorentwürfe zur Ausweisgesetzgebung bereits unter Berücksichtigung der Voraussetzungen und technischen Normen der EU-Ausweisverordnung vom 13. Dezember 2004 erstellt wurden, konnten die Arbeiten zur Revision des Ausweisgesetzes inhaltlich wie geplant fortgesetzt werden, neu aber mit einem veränderten Zeithorizont.

Hinzu kommt, dass das innerstaatliche Recht mit Bezug auf die Reiseausweise für ausländische Personen mit einer Gültigkeitsdauer von über 12 Monaten angepasst werden muss, da die EG-Ausweisverordnung auch diese Ausweise umfasst. Dies setzt eine Revision des in der Volksabstimmung vom 24. September 2006 angenommenen neuen Ausländergesetzes voraus.