Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 18 Seiten
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6 Anpassung des Ausweisgesetzes
6.1 Allgemeines
Mit Ausnahme des Kantons BL und der Organisation BBA sind die Vernehmlassungsteilnehmer mit den im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zusammenhängenden Änderungen im Ausweisrecht grundsätzlich einverstanden.
1 Kanton (AR) sowie 1 Organisation (M.Prix) verzichten auf eine materielle Stellungnahme, bringen aber dennoch Anmerkungen zur Kostenfrage an (s. Kap. 6.7).
1 Kanton (SH) sieht den vorliegenden Entwurf als logische Fortsetzung der jetzigen Pilotphase.
1 Kanton (GE) ist angesichts der internationalen Bemühungen um sichere Reisedokumente überzeugt von der Begründetheit der raschen Einführung von biometrischen Dokumenten.
4 Kantone (ZH, BE, LU, TG), 1 Partei (FDP) sowie 1 Organisation (M.Prix) verweisen auf ihre Stellungnahmen zur Vernehmlassung zur Einführung des biometrischen Passes
(29. Juni - 30. September 2005). Die Organisation VKM nehmen nur Stellung zur Änderung des Ausländergesetzes.
1 Kanton (BL) stimmt der Vernehmlassungsvorlage bezüglich Ausweisgesetz nicht zu, es fehle eine vertiefte Auseinandersetzung mit den begründeten Einwänden aus dem Vernehmlassungsverfahren des Jahres 2005 zur Einführung des biometrischen Passes. Er frage sich nach dem Sinn eines Vernehmlassungsverfahrens, wenn anschliessend keine Auseinandersetzung mit Stellungnahmen stattfinde. Die damaligen Vorschläge seien in neuem Kleid,
inhaltlich aber unverändert präsentiert worden. Man ist erstaunt, dass identische Bestimmungen wie für das Pilotprojekt von 2005 nun für die definitive Einführung gelten sollen. Man verweist auf die Bemerkungen zur Vernehmlassung 2005, als man der Vorlage nur mit Vorbehalten zugestimmt habe: die Änderungen des Ausweisgesetzes seien keine genügende Grundlage für die definitive Einführung biometrischer Pässe; v.a. im Bereich Datenschutz habe man damals Konkretisierungen gefordert.
Den Änderungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 stimme man grundsätzlich zu, mit dem Vorbehalt, dass aus Gründen der Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre verschiedene Präzisierungen notwendig seien.
1 Organisation (BBA) steht der Einführung biometrischer Ausweise in jeglicher Form kritisch gegenüber, weil viele grundlegend wichtige Fragen noch offen seien, namentlich in den Bereichen Technik und Datenschutz. Falls trotzdem biometrische Ausweise eingeführt würden, so sei zwingend am Prinzip festzuhalten, dass der Zugriff auf biometrische Daten eine physische Übergabe des Dokuments voraussetze.
6.2 Ausstellungsverfahren Schweizer Pass und Reisedokumente für Ausländer
6.2.1 Erfassung biometrischer Daten - Verfahren und Notwendigkeit von Ämterkooperationen
1 Kanton (VS) hält fest, in den Erfassungszentren für biometrische Pässe könnten wahrscheinlich ohne weitere wesentliche Kosten auch biometrische Daten von Ausländern erfasst werden.
1 Partei (FDP) nimmt zur Kenntnis, dass noch viele Einzelfragen zu klären seien. Sie