Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 18 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht
11 Kantone (BE, OW, GL, FR, BL, GR, TI, VD, VS, GE, JU), 1 Partei (FDP), 1 Verband (economiesuisse) sowie 3 Organisationen (KKJPD, VKM, VKP) fordern, dass die anfallenden Kosten durch Gebühren gedeckt werden (Kostendeckungsprinzip).
2 Kantone (GL, GR) sowie 1 Organisation (VKM) stellen fest, gemäss erläuterndem Bericht seien für die noch nicht bestimmten Investitionen keine Bundesgelder vorgesehen. Zum heutigen Zeitpunkt seien aber auch beim Kanton keine entsprechenden Mittel vorgesehen, zumal von einer fünfjährigen Projektphase ausgegangen worden sei. Den Kantonen müsse die Amortisierung ihrer Investitionen innert nützlicher Zeit ermöglicht werden. Die Gebührenhöhe dürfe kein unbegründeter politischer Entscheid sein.
1 Kanton (FR) konstatiert, die generelle Einführung des biometrischen Passes habe finanzielle Folgen für die Kantone (Beschaffungskosten für techn. Geräte, Miete der Lokalitäten zur Erfassung). Die Gebühr müsse derart kalkuliert werden, dass die gesamten Kosten, einschliesslich Personalkosten, gedeckt seien. Erste Erfahrungen im Pilotprojekt hätten gezeigt, dass die Erfassung und Speicherung eines Gesichts ca. 10-15 min. dauere. Für die Erfassung von Fingerabdrücken (notwendig ab 2009) könne mit derselben Zeitdauer gerechnet werden. Der erhöhte Arbeitsaufwand (FR) und die zusätzlichen Investitionen (VD) müssten bei der Preiskalkulation des neuen Passes berücksichtigt werden.
1 Kanton (JU) wiederholt sein der Vernehmlassung 2005 geäussertes Bedauern über die Höhe der Passgebühr. Ausgaben von Fr. 1'000.-- für eine vierköpfige Familie seien übertrieben. Dies auch im Vergleich zu den Nachbarländern und der Tatsache, dass Live-
Erfassungen von Bildern durch die EU nicht vorgeschrieben seien. Es sei zu prüfen, ob Bilder nicht weiterhin selbst mitgebracht und später digitalisiert werden könnten.
1 Kanton (AR) möchte trotz seines Verzichts auf eine materielle Stellungnahme sein Unbehagen zum Ausdruck bringen, dass bald nur noch der teuere, biometrische Pass zur Abgabe gelange und die Angaben in der Vernehmlassung nicht ausreichten, um den Aufwand im Kanton abschätzen zu können.
Der einzige Vorbehalt des Kantons GE betrifft die Frage, ob die durch die neue Technologie verursachten Kosten bei den Reisedokumenten für Ausländer berücksichtigt worden seien. Im Kanton Genf seien verschiedene Dienststellen für die Schweizer Reisepässe und die Reiseausweise für Ausländer zuständig.
1 Partei (FDP) und 1 Verband (economiesuisse) verlangen die Ausschöpfung aller Kostenoptimierungspotentiale, damit die Gebühren nicht ungebührlich hoch würden. Die FDP hinterfragt die Behandlung von Kindern ab 3 Jahren als Erwachsene. Die Kalkulation der Passgebühr, so die FDP, sei auf die Grossproduktion von Pässen auszurichten. Die Gebühren für das Pilotprojekt sollen deutlich unterschritten werden. Die Angaben betreffend Projektabwicklungskosten, Betriebs- und Produktionskosten seien ohne Zusatzangaben nicht nachvollziehbar und bedürften der Präzisierung im Hinblick auf die parlamentarische Beratung. Economiesuisse zieht Zentralisierungen bei der Produktion wie auch der Erfassung der Daten in Betracht.
Gemäss 1 Partei (CVP) sei aufgrund der hohen Mehrkosten beim Personal, bei der Registrierung und bei der Produktion mit massiv höheren Preisen zu rechnen. Zu hohe Preise seien aus familienpolitischen Überlegungen nicht akzeptabel. Die Pässe und Reiseausweise dürften nicht wesentlich mehr kosten als heute. Der Bundesrat wird aufgefordert, einerseits die Produktionskosten tief zu halten und andererseits einen Teil der Kosten aus der Staatskasse zu finanzieren.
1 Partei (SVP) fordert Transparenz über die entstehenden Kosten der biometrischen Ausweise. Die Einführung biometrischer Pässe sei mit erheblichen Zusatzkosten für Schweizer Familien verbunden. Man fordert eine Festlegung der Gebühren im Gesetz.