Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/37: Einführung biometrischer Ausweise; Genehmigung und Umsetzung einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Bereich Ausweis- und Ausländerrecht · 18 Seiten

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biometrischen Reisedokumente für ausländische Personen möglichst rasch und nach dem Prinzip der Kostendeckung festgelegt werden.

1 Kanton (AG) und 1 Partei (CVP) geht davon aus, dass, wie beim Schweizer Pass, auch bei den Reisedokumenten für ausländische Personen eine Aufteilung der Gebühren zwischen Bund und Kantonen stattfinden werde.

1 Partei (CVP) hält fest, aus familienpolitischen Überlegungen dürften die Reiseausweise nicht wesentlich mehr kosten als heute obwohl aufgrund hoher Mehrkosten mit massiv höheren Preisen zu rechnen sei.

2 Kantone (FR, GE) weisen auf die durch die neuen Technologien verursachten Kosten und namentlich auf den erhöhten Arbeitsaufwand für die Erfassung und Speicherung des elektronischen Gesichtsbilds sowie für die Abnahme der Fingerabdrücke hin. Sie fordern die Berücksichtigung dieses Aufwands im Rahmen der Festlegung der Gebühr.

1 Kanton (BL) weist darauf hin, dass die in Artikel 17 Abs. 5 RDV (SR 143.5) geregelte Gebühr von Fr. 20.-- für die Aufwendungen des Kantons nicht kostendeckend sei.

1 Verband (SAGV) legt Wert darauf, dass den Kantonen keine neuen Kosten entstehen, die Gebühren aber gleichzeitig in einem vernünftigen Rahmen bleiben.

Gemäss 2 Verbänden (Gmde, SSV) und 1 Organisation (SVEK) müsse sich der zeitliche Mehraufwand für die Beratung der Antragsteller für Ausweise auf den Gebührenanteil der Gemeinden auswirken, was bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen sei.

5.6 Biometrie in weiteren Ausweisschriften wie Visa, Ausländerausweise

2 Kantone (BE, TI) kritisieren, dass im erläuternden Bericht zur Vorlage zwar auf die künftige Ausstellung biometrischer Visa und Ausländerausweise hingewiesen werde, weiterführende Informationen zu diesen Projekten jedoch fehlten. Die Vernehmlassungsteilnehmer verlangen, dass rasch weitere Detailinformationen folgen, damit die Kantone die notwendigen Planungsmassnahmen an die Hand nehmen können.

1 Kanton (SO) geht davon aus, dass inskünftig auch für die Inhaber eines neuen Ausländerausweises biometrische Daten erfasst werden müssen. Zusammen mit dem Schweizer Pass und den Reisedokumenten für ausländische Personen werde ein Volumen erreicht, welches die Schaffung von zusätzlichen bzw. den Ausbau von bestehenden (regionalen) Erfassungszentren erfordere.

2 Kantone (GR, ZG) und 1 Organisation (VKM) kritisieren die unpräzise Verwendung der Begriffe "Reisedokument für ausländische Personen" und "Ausländerausweis". Der Ausländerausweis sei kein Reisedokument. Es sei davon auszugehen, dass biometrische Daten nur in den Reisedokumenten eingeführt werden, der Ausländerausweis im Kreditkartenformat sei von der aktuellen Vorlage nicht betroffen.